Baum fällen in Bayern: Wann es erlaubt ist (Schutzfrist, Genehmigung, Bußgelder)

Baum fällen ohne Genehmigung

In Bayern dürfen Bäume außerhalb des Waldes grundsätzlich nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. (oder 29.) Februar gefällt werden. In diesem Zeitfenster greift die bundesweite Schutzfrist nach §39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz nicht. Ob darüber hinaus eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich ist, hängt vom Stammumfang Ihres Baums und von der Frage ab, ob […]