Verkehrssicherungspflicht für Bäume: Was Hausverwaltungen in München beachten müssen

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Eigentümer und Hausverwaltungen haften in München nach §823 BGB für Schäden, die von ihren Bäumen ausgehen. Diese Verkehrssicherungspflicht verlangt eine regelmäßige Baumkontrolle, in der Regel mindestens einmal jährlich als Sichtkontrolle vom Boden aus, bei älteren oder geschädigten Bäumen an stark frequentierten Standorten bis zu zweimal jährlich. Maßstab ist die FLL-Baumkontrollrichtlinie in der Ausgabe von 2020. […]