Vogelbrutzeit Bayern: Schutzfrist, Verbote und Bußgelder

Heckenpflege

Die Vogelbrutzeit in Bayern liegt im Kern zwischen März und Juli, gesetzlich geschützt sind Hecken, Gebüsche und Bäume außerhalb des Waldes jedoch im längeren Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September. In diesen sieben Monaten dürfen Gehölze nach §39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz nicht gerodet, auf den Stock gesetzt oder gefällt werden. Wer das missachtet, […]