Bäume schneiden in München: Was Sie selbst dürfen und wann der Fachbetrieb ran muss
Ein schonender Pflegeschnitt ist in München auch am geschützten Baum genehmigungsfrei, das Einkürzen der Krone nicht. Wo die Grenze zwischen dem erlaubten Eigenschnitt und der Arbeit für den Fachbetrieb verläuft, nach BaumschutzVO 2026, § 39 BNatSchG und den Regeln der Arbeitssicherheit.