Nachbarrecht Bäume Bayern: Abstand, Schnitt, Pflichten
Nachbarrecht Bäume Bayern: Abstand, Schnitt, Pflichten Bäume an der Grundstücksgrenze müssen in Bayern nach Art. 47 Bayerisches Ausführungsgesetz zum BGB einen Mindestabstand von 0,50 m einhalten, oder von 2 m, wenn sie höher als 2 m wachsen. Gemessen wird von der Mitte des Stamms bis zur Grenzlinie. Überhängende Äste und Wurzeln dürfen Sie nach BGB […]