Baumfällung München: Kosten, Rechner und Genehmigung
Eine Baumfällung in München kostet in der Regel zwischen 250 und 2.000 Euro, abhängig von Höhe, Standort und Zugänglichkeit. Für einen Standardbaum von 10 bis 15 Metern sollten Sie mit 500 bis 1.200 Euro rechnen, zuzüglich 50 bis 200 Euro Genehmigungsgebühr bei geschützten Bäumen ab 60 cm Stammumfang (Münchner BaumschutzVO Fassung 8.12.2025, in Kraft seit 31.12.2025). Stockfräsung, Wurzelentfernung und Entsorgung schlagen jeweils mit 60 bis 200 Euro zu Buche. Wir bei Baumpflege König erstellen Ihnen kostenlos ein verbindliches Festpreisangebot nach Vor-Ort-Begutachtung.
Die Frage nach den Kosten ist oft die erste, die Münchner Eigentümer bei einer geplanten Baumfällung stellen. Pauschale Antworten greifen zu kurz, weil eine fünf Meter hohe Birke im freien Vorgarten anders kalkuliert wird als eine zwanzig Meter hohe Eiche zwischen Wohnhaus und Stromleitung. In diesem Leitfaden erklären wir transparent, wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen, welche rechtlichen Gebühren in München hinzukommen und mit welcher einfachen Formel Sie Ihre Baumfällung selbst überschlagen können.
Was kostet eine Baumfällung in München? Übersicht nach Baumhöhe
Die Höhe ist der wichtigste einzelne Kostenfaktor, weil sie über die benötigte Technik entscheidet. Bis etwa zehn Metern reichen meist Bodenfällung und Motorsäge, darüber wird Seilklettertechnik oder eine Hubarbeitsbühne nötig. Folgende Richtwerte gelten für den Großraum München bei freiem Stand und durchschnittlicher Zugänglichkeit:
| Baumhöhe | Kostenrahmen | Typisches Szenario |
|---|---|---|
| bis 5 m | 120 bis 250 € | Junge Obstbäume oder kleine Ziergehölze, Bodenfällung |
| 5 bis 10 m | 250 bis 600 € | Standard-Gartenbaum, freier Stand, Bodenfällung möglich |
| 10 bis 15 m | 500 bis 1.200 € | Mittlerer Baum, oft Seilklettertechnik nötig |
| 15 bis 20 m | 800 bis 2.000 € | Hubarbeitsbühne, abschnittsweise Bergung |
| über 20 m | ab 1.500 € | Großbaum, individuelle Kalkulation, ggf. Kran |
Diese Spannen sind Richtwerte aus unserer täglichen Praxis im Münchner Stadtgebiet und im Umland (München-Land, Dachau, Fürstenfeldbruck, Freising, Starnberg). Eine verbindliche Kalkulation ist erst nach Vor-Ort-Begutachtung möglich, weil sich Standortrisiken erst aus der Anschauung beurteilen lassen. Diese Begutachtung ist bei uns kostenlos und unverbindlich.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten am stärksten?
Neben der Baumhöhe spielen vier weitere Aspekte die größte Rolle bei der Preisbildung. Wir beziehen sie in jedes Festpreisangebot transparent ein.
Standort und Zugänglichkeit
Steht der Baum frei in einem Garten mit befestigter Zufahrt für Fahrzeuge, fallen die niedrigsten Kosten an. Steht er im Innenhof eines Mehrfamilienhauses, in einem schmalen Reihenhausgarten oder hinter einer Treppenanlage, multiplizieren sich Aufwand und Tragezeit. Eine Hubarbeitsbühne mit 25 m Arbeitshöhe kostet je nach Anbieter und Standzeit zwischen 250 und 700 Euro pro Tag. Lässt sich kein Schwerfahrzeug heranführen, übernimmt die Seilklettertechnik den Job, was wir in München häufig in dichter Bebauung einsetzen.
Nähe zu Gebäuden, Stromleitungen und Nachbargrundstücken
Befindet sich der Baum in unmittelbarer Nähe zu Hauswanden, Wintergarten, Stromleitungen oder über Nachbargrundstücken, wird er nicht in einem Stück gefällt, sondern in kontrollierten Abschnitten von oben abgeseilt. Welche Abstands- und Verkehrssicherungspflichten zwischen Nachbarn gelten, lesen Sie in unserem Beitrag zum Nachbarschaftsrecht für Bäume in München. Diese Abtragstechnik ist sicherheitstechnisch unerlässlich und erhöht die Arbeitszeit deutlich. Rechnen Sie hier mit 30 bis 60 Prozent Aufschlag gegenüber einer freien Bodenfällung.
Baumart und Holzdichte
Eichen, Buchen und Robinien haben eine deutlich höhere Holzdichte als Weiden, Pappeln oder Fichten. Dichteres Holz bedeutet höheren Verschleiß an Sägeketten, längere Schnittzeiten und mehr Gewicht beim Abtransport. Auch der Wuchscharakter wirkt sich aus: mehrstämmige Bäume oder Bäume mit Pilzbefall im Stamm erfordern zusätzliche Sicherungen, weil Bruchrisiken steigen.
Schutzstatus und Genehmigungspflicht
Liegt der Stammumfang ab 60 cm in einem Meter Höhe, fällt der Baum nach Münchner Baumschutzverordnung (Fassung 8.12.2025, in Kraft seit 31.12.2025) unter Schutz. Seit dieser Reform sind auch Obstbäume und Klettergehölze einbezogen. Eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde ist verpflichtend, und in den meisten Fällen wird eine Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung verlangt. Diese behördlichen Auflagen schlagen mit 50 bis 200 Euro Verwaltungsgebühr und je nach Auflage 200 bis 800 Euro Ersatzpflanzungskosten zu Buche. Was unter Schutz steht und welche Ausnahmen gelten, erklären wir ausführlich in unserem Leitfaden zu welche Bäume in München gefällt werden dürfen.
Kostenrechner: Schnell-Schätzung für Ihre Baumfällung
Beantworten Sie die folgenden Fragen, und Sie erhalten sofort eine Spannweite für Ihre Baumfällung in München. Die Schätzung basiert auf unseren tatsächlichen Festpreisangeboten im Münchner Stadtgebiet 2026 und ersetzt keine Vor-Ort-Begutachtung.
Schwierige Zugänglichkeit erhöht den Aufwand um 30 bis 60 Prozent. Stromleitungsnähe verursacht 200 bis 400 Euro Zuschlag.
Seit 31.12.2025 sind alle Bäume, Sträucher und Klettergehölze ab 60 cm Stammumfang nach Münchner BaumschutzVO geschützt. Genehmigung 50–200 € plus Ersatzpflanzung 200–800 €.
Ihre Schätzung
Kostenloses Festpreisangebot anfragen →
Statt eines starren Online-Rechners arbeiten wir mit einer Drei-Schritt-Formel, die sich an realer Marktpraxis orientiert. So überschlagen Sie Ihre Kosten vor unserem Besuch:
- Schritt 1: Grundpreis nach Höhe. Schlagen Sie Ihren Baum in die obige Tabelle ein und nehmen Sie den Mittelwert der Spanne als Ausgangswert.
- Schritt 2: Standortzuschlag. Bei freier Lage 0 Prozent, bei Gebäudenahe oder schwieriger Zugänglichkeit 30 bis 60 Prozent Aufschlag. Bei Stromleitungsnähe pauschal 200 bis 400 Euro.
- Schritt 3: Zusatzleistungen. Stockfräsung 60 bis 150 Euro, Wurzelentfernung 100 bis 250 Euro, Entsorgung 100 bis 150 Euro, Genehmigungsgebühr 50 bis 200 Euro bei Schutzstatus.
Vier typische Beispielrechnungen aus unserer Praxis im Stadtgebiet München zeigen die Bandbreite:
- Beispiel 1: 8 m Obstbaum im Reihenhausgarten ohne Schutzstatus. Grundpreis 350 €, kein Standortzuschlag, plus Stockfräsung 80 € und Entsorgung 120 €. Gesamt rund 550 €.
- Beispiel 2: 12 m Birke geschützt, freistehend im Vorgarten. Grundpreis 800 €, Genehmigung 100 €, Ersatzpflanzung 400 €, Wurzelentfernung 180 €, Entsorgung 130 €. Gesamt rund 1.610 €.
- Beispiel 3: 18 m Eiche an Hauswand, Hubarbeitsbühne nötig, geschützt. Grundpreis 1.400 €, Standortzuschlag 50 Prozent (700 €), Genehmigung 150 €, Ausgleichszahlung 600 €, Stockfräsung 150 €, Entsorgung 200 €. Gesamt rund 3.200 €.
- Beispiel 4: 5 m junge Fichte im Vorgarten ohne Schutzstatus. Grundpreis 200 €, keine Zusätze, Holz bleibt beim Eigentümer. Gesamt rund 200 €.
Diese Rechnung ersetzt keine Vor-Ort-Begutachtung, gibt Ihnen aber einen verlässlichen Korridor. Erfahrungsgemäß liegen unsere finalen Festpreisangebote in 80 Prozent der Fälle innerhalb dieser Selbst-Schätzung.
Zusatzkosten im Überblick
Folgende Posten tauchen in fast jedem Auftrag auf und sollten in Ihrer Budgetplanung enthalten sein:
| Leistung | Kostenrahmen | Hinweis |
|---|---|---|
| Stockfräsung | 60 bis 150 € | Frästiefe etwa 20 bis 30 cm, Pflanzfähigkeit der Fläche bleibt erhalten |
| Wurzelentfernung (komplett) | 100 bis 300 € | Bei Bauvorhaben oder Pflasterarbeiten erforderlich |
| Entsorgung Holz und Grünschnitt | 100 bis 150 € | Selbstabholung des Brennholzes reduziert diesen Posten |
| Genehmigung (BaumschutzVO) | 50 bis 200 € | Verwaltungsgebühr Untere Naturschutzbehörde München |
| Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung | 200 bis 800 € | Bei genehmigungspflichtigen Bäumen meist Auflage |
| Hubarbeitsbühne (Tagesmiete) | 250 bis 700 € | Je nach Arbeitshöhe und Anbieter |
| Notfalleinsatz nach Sturm | +30 bis 50 % Aufschlag | Reaktion innerhalb 2 Stunden, auch außerhalb der Geschäftszeiten |
Eine fachgerechte Kalkulation berücksichtigt alle Posten transparent von Anfang an. Wir bei Baumpflege König weisen Genehmigung, Stockfräsung und Entsorgung im Angebot getrennt aus, damit Sie sehen, wofür Sie bezahlen.
Genehmigungskosten und rechtliche Grundlagen
Für die vollständige Abwicklung des Genehmigungsverfahrens, einschließlich erforderlicher Unterlagen, Bearbeitungszeit und Auflagen, lesen Sie unseren Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Baumfällgenehmigung in München. Hier konzentrieren wir uns auf die Kostenseite und die zwei rechtlichen Regelwerke, die jede Fällung in München berühren.
Die Kosten für eine Baumfällung in München lassen sich nicht ehrlich kalkulieren, ohne die rechtliche Lage zu kennen. Zwei Regelwerke sind maßgeblich, und beide müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Münchner Baumschutzverordnung: 60 cm Stammumfang als Schutzgrenze (Reform 2026)
Die Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München definiert klare Schutzkriterien.
„Auf den Grundstücken innerhalb der in Abs. 4 umschriebenen Gebiete sind alle lebenden Bäume, Sträucher und Klettergehölze (Gehölze) unter Schutz gestellt, die in 100 cm Höhe über dem Erdboden einen Stammumfang von 60 cm und mehr haben.“
Quelle: Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München, §1 Absatz 1 (Fassung vom 8. Dezember 2025, in Kraft seit 31. Dezember 2025). PDF: 901.pdf. Mit der Reform sind die früher in der Verordnung von 2013 enthaltenen Sonderausnahmen für Obstbäume entfallen; Obstbäume fallen damit unter die allgemeine §1-Regel.
Geschützte Bäume dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde gefällt oder grundlegend zurückgeschnitten werden. Die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung liegt typischerweise zwischen 50 und 200 Euro pro Antrag, abhängig von Aufwand und Baumgröße. Hinzu können Auflagen für Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen nach Anlage B BaumschutzV (Fassung 8.12.2025) treten. Quelle: Landeshauptstadt München sowie unser ausführlicher Leitfaden zur Baumschutzverordnung München.
Bundesnaturschutzgesetz §39: Schutzfrist 1. März bis 30. September
Unabhängig von der Münchner Verordnung gilt bundesweit nach §39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz ein Fäll- und Rückschnittverbot.
„Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.“
Quelle: Bundesnaturschutzgesetz §39 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2
Die Schutzfrist soll brütende Vögel und andere Tiere schützen. Verstöße gegen die Frist werden als Ordnungswidrigkeit nach §69 BNatSchG geahndet, mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro für Schutzfristverstöße und bis zu 50.000 Euro für schwerere Verstöße gegen Artenschutz oder Naturdenkmal-Bestimmungen.
Erlaubt sind in der Schutzfrist nur schonende Form- und Pflegeschnitte, das Beseitigen des jährlichen Zuwachses, Notmaßnahmen bei akuter Gefahr (Sturmschäden, Bruchgefahr) sowie behördlich angeordnete Verkehrssicherungsschnitte. Eine reguläre Baumfällung ist in dieser Zeit auch ohne Schutzstatus verboten. Die fachlich beste und rechtlich unproblematische Zeit für Fällarbeiten liegt zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar, wenn die Vegetation ruht.
Was passiert bei einer illegalen Fällung?
Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt oder die Schutzfrist nach §39 BNatSchG ignoriert, riskiert mehrere Sanktionen gleichzeitig: Bußgeld bis 50.000 Euro nach Münchner Baumschutzverordnung, behördlich angeordnete Ersatzpflanzung, Ausgleichszahlungen und in schwerwiegenden Fällen strafrechtliche Verfolgung wegen Naturschutzdelikten. Das Risiko übersteigt in praktisch allen Fällen die ersparten Genehmigungs- und Begutachtungskosten deutlich.
Wann ist Selbstfällung günstiger als ein Fachbetrieb?
Bei kleinen, ungeschützten Bäumen unter fünf Metern Höhe in einem freien Garten, ohne Nähe zu Gebäuden oder Stromleitungen, ist eine Selbstfällung grundsätzlich rechtlich zulässig. Die scheinbare Ersparnis von 200 bis 400 Euro relativiert sich allerdings schnell.
Folgende versteckte Kosten und Risiken übernimmt ein Fachbetrieb für Sie:
- Verkehrssicherungspflicht: Als Eigentümer haften Sie für Schäden an Personen und Sachen, die durch eine unsachgemäße Fällung entstehen. Eine private Haftpflichtversicherung deckt grobe Fahrlässigkeit oft nicht.
- Ausrüstung: Eine fachgerechte Säge mit ausreichender Schwertlänge, Schutzkleidung nach DIN EN ISO 11393 (Schnittschutz, Helm mit Visier, Sicherheitsstiefel) und Fällkeile kosten in Anschaffung oder Miete schnell 200 bis 400 Euro.
- Entsorgung: Ohne Anhänger und Kenntnis der lokalen Wertstoffhöfe verursacht der Abtransport zusätzliche Wege und Gebühren.
- Versicherung: Wir arbeiten nach FLL-Richtlinie ZTV-Baumpflege und sind betriebshaftpflicht- sowie unfallversichert. Schäden durch unsere Arbeit übernimmt unsere Versicherung.
Unsere klare Empfehlung: Eigenständige Fällung nur bei kleinen ungeschützten Bäumen mit klarem freiem Fallraum, ohne Schutzstatus und ohne erkennbares Risiko. Sobald der Baum höher als fünf Meter ist, in der Nähe von Gebäuden oder dem öffentlichen Raum steht oder Sie unsicher bei Standsicherheit oder Gesundheit des Baums sind, übersteigt das Risiko die ersparten Kosten klar.
Wie Sie bei Baumpflege König ein verbindliches Festpreisangebot erhalten
Wir arbeiten mit einem dreistufigen Ablauf, der vom ersten Anruf bis zur Ausführung etwa zwei bis sechs Wochen dauert, abhängig von Genehmigungspflicht und Schutzfrist:
- Kostenlose Vor-Ort-Begutachtung. Wir prüfen Stammumfang, Schutzstatus, Standsicherheit, Zugänglichkeit und Risikofaktoren. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden ein schriftliches Festpreisangebot, in dem Genehmigung, Fällung, Stockfräsung, Entsorgung und Ersatzpflanzung getrennt ausgewiesen sind.
- Genehmigungsantrag. Bei geschützten Bäumen übernehmen wir auf Wunsch den vollständigen Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde, einschließlich Begutachtung, Fotodokumentation und Korrespondenz mit der Behörde. Bearbeitungszeit der Behörde liegt bei vier bis acht Wochen.
- Fällung und Nacharbeiten. Wir wählen einen Termin außerhalb der Schutzfrist nach §39 BNatSchG (1. Oktober bis 28./29. Februar) und führen Fällung, Stockfräsung, Wurzelentfernung und Entsorgung im selben Einsatz durch. Falls behördlich angeordnet, pflanzen wir den Ersatzbaum nach den Vorgaben der Genehmigung.
Notdienst bei Sturmschäden: Wir reagieren in der Regel innerhalb von zwei Stunden nach Anruf, auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten. Bei akuter Gefahr durch Bruch oder Umsturz greifen die Eilausnahmen des §39 BNatSchG, eine spätere Genehmigung der Stadt München ist meist möglich.
Eine Übersicht unserer Baumfäll-Leistungen mit Beispielprojekten und Servicegebiet finden Sie auf unserer Service-Seite Baumfällung München.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet eine Standard-Baumfällung in München durchschnittlich?
Für einen Baum mittlerer Größe von 10 bis 15 Metern Höhe ohne Schutzstatus und mit guter Zugänglichkeit liegen die Gesamtkosten in München typischerweise zwischen 500 und 1.200 Euro inklusive Stockfräsung und Entsorgung. Für geschützte Bäume kommen 50 bis 200 Euro Genehmigungsgebühr und 200 bis 800 Euro Ersatzpflanzungskosten hinzu.
Ab welchem Stammumfang brauche ich in München eine Genehmigung?
Die Münchner Baumschutzverordnung greift seit der Reform vom 31. Dezember 2025 ab 60 cm Stammumfang in einem Meter Höhe (vorher 80 cm). Darunter ist in privaten Hausgärten keine Fällgenehmigung nötig, allerdings gilt auch dort das bundesweite Fällverbot zwischen 1. März und 30. September nach §39 BNatSchG. Auch Obstbäume und Klettergehölze fallen jetzt unter die §1-Regel.
Wie hoch ist die Verwaltungsgebühr für die Fällgenehmigung?
Die Stadt München erhebt eine Verwaltungsgebühr von typischerweise 50 bis 200 Euro pro Antrag, abhängig vom Prüfaufwand und der Anzahl der zu fällenden Bäume. Hinzu können Auflagen für Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen kommen.
Was kostet die Stockfräsung nach der Fällung?
Eine fachgerechte Stockfräsung kostet je nach Stumpfdurchmesser zwischen 60 und 150 Euro. Die Frästiefe von 20 bis 30 cm reicht aus, um die Fläche neu zu bepflanzen. Für eine vollständige Wurzelentfernung bei Bauvorhaben rechnen Sie mit 100 bis 300 Euro extra.
Kann ich die Entsorgungskosten reduzieren, wenn ich das Holz behalte?
Ja. Wir lassen das Holz auf Wunsch vor Ort, geschnitten in transportable Längen für Brennholz. Die Ersparnis bei der Entsorgung liegt typischerweise bei 80 bis 130 Euro. Vorab klären wir, ob das Holz brennholztauglich ist (Eiche und Buche ja, Pappel und Weide eher nicht).
Wann ist die beste Zeit für eine Baumfällung in München?
Rechtlich und fachlich am besten zwischen 1. Oktober und 28./29. Februar. In dieser Zeit ruht die Vegetation, der Baum verliert weniger Saft, Wunden verheilen sauberer, und die Schutzfrist nach §39 BNatSchG ist außer Kraft. Im Sommer dürfen wir nur Notmaßnahmen, schonende Pflegeschnitte und behördlich angeordnete Verkehrssicherungsarbeiten durchführen.
Was passiert, wenn der Antrag auf Fällgenehmigung abgelehnt wird?
Bei Ablehnung können Sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Häufig hilft eine alternative Lösung: ein fachgerechter Kronenrückschnitt, eine Sicherungsschnittmaßnahme oder ein gutachterlich nachgewiesener Standsicherheitsverlust. Wir beraten Sie zu den Erfolgsaussichten und unterstützen den Widerspruch fachlich.
Wie schnell können Sie nach einem Sturmschaden eingreifen?
Bei akuter Gefahr durch umgestürzte Bäume oder bruchgefährdete Kronen sind wir in der Regel innerhalb von zwei Stunden vor Ort, auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten. Eilausnahmen vom Fällverbot nach §39 BNatSchG gelten in solchen Fällen, eine nachträgliche Genehmigung der Stadt München ist meist möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Baumfällung und Kronenrückschnitt?
Die Baumfällung entfernt den Baum vollständig samt Stamm. Ein Kronenrückschnitt reduziert nur Teile der Krone und erhält den Baum. Achtung: Auch ein massiver Rückschnitt von mehr als 30 Prozent der Krone gilt rechtlich oft als faktische Fällung und ist genehmigungspflichtig, sobald der Baum unter Schutz steht.
Bietet Baumpflege König die komplette Abwicklung an?
Ja. Sie haben einen einzigen Ansprechpartner für Begutachtung, Genehmigungsantrag, Fällung, Stockfräsung, Entsorgung und Ersatzpflanzung. Wir kalkulieren alle Posten transparent, leisten die behördliche Korrespondenz und führen die Arbeiten nach FLL-Richtlinie ZTV-Baumpflege aus. Anfrage telefonisch unter 0172 8749599 oder per E-Mail an info@baumpflegekoenig.de.
Fazit: Kosten transparent kalkulieren statt Pauschalangebote akzeptieren
Die Kosten für eine Baumfällung in München bewegen sich für die meisten Privatkunden zwischen 250 und 2.000 Euro Grundpreis, plus 50 bis 200 Euro Genehmigung und 200 bis 800 Euro Ersatzpflanzung bei geschützten Bäumen. Höhe, Standort, Schutzstatus und Zugänglichkeit sind die vier Hebel, die den Preis bestimmen. Pauschalangebote ohne Vor-Ort-Begutachtung sind unseriös, weil sie diese Faktoren nicht kennen.
Drei Regeln, die wir jedem Münchner Eigentümer mitgeben:
- Stammumfang prüfen vor jeder Entscheidung. Ab 60 cm in 100 cm Höhe greift die Münchner Baumschutzverordnung (Fassung 8.12.2025, in Kraft seit 31.12.2025). Auch Obstbäume und Klettergehölze sind seit dieser Reform einbezogen. Ohne Genehmigung wird die Fällung schnell teurer als geplant.
- Schutzfrist beachten. Vom 1. März bis 30. September gilt bundesweit nach §39 BNatSchG ein Fällverbot. Termine außerhalb dieser Zeit planen, sonst drohen Bußgelder.
- Festpreisangebot statt Stundenlohn. Lassen Sie sich Genehmigung, Fällung, Stockfräsung und Entsorgung getrennt ausweisen, damit Sie wissen, wofür Sie bezahlen.
Kostenloses Festpreisangebot anfragen: Rufen Sie uns unter 0172 8749599 an oder senden Sie eine kurze Beschreibung Ihres Anliegens an info@baumpflegekoenig.de. Wir melden uns in der Regel am gleichen Werktag und vereinbaren einen Termin zur kostenlosen Vor-Ort-Begutachtung.
Über den Autor: Arno König ist Inhaber von Baumpflege König München. Mit Sitz am Georg-Pickl-Weg in Allach-Untermenzing betreut sein Team Baumfällungen, Genehmigungsanträge und Verkehrssicherungsschnitte im gesamten Münchner Stadtgebiet sowie in den Landkreisen München, Dachau, Fürstenfeldbruck, Freising und Starnberg. Alle Arbeiten erfolgen nach FLL-Richtlinie ZTV-Baumpflege.