Baumkontrolle München

FLL-gerichtsfest Baumkataster München: Pflicht, Inhalt, Kosten

FLL-gerichtsfest Baumkataster München: Pflicht, Inhalt, Kosten

Ein gerichtsfestes Baumkataster nach FLL-Baumkontrollrichtlinien 2020 dokumentiert systematisch jeden Baum auf einem Grundstück mit Standsicherheit, Defektmerkmalen, Kontrollintervall und Maßnahmenempfehlung. Für Hausverwaltungen, Kommunen und Bauträger in München ist es das zentrale Beweismittel, um die Verkehrssicherungspflicht aus §823 BGB im Schadensfall zu erfüllen. Gerichte erkennen die FLL-Richtlinien als anerkannte Regel der Technik an; eine Dokumentation, die diesen Standard einhält, entlastet Eigentümer und Verwalter im Haftungsprozess. Wir bei Baumpflege König München führen Baumkataster nach exakt diesem Standard, mit schriftlichem Befundbogen, Fotodokumentation und festen Kontrollintervallen je Baum.

Das Wichtigste in Kürze

  • FLL-Baumkontrollrichtlinien 2020 (3. überarbeitete Auflage, Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) sind in Deutschland der gerichtsfeste Standard für Baumkontrolle.
  • Eigentümer haften nach §823 Abs. 1 BGB für Schäden durch nicht standsichere Bäume, sobald die Gefahr bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar war.
  • Die Richtlinie kennt drei Kontrollstufen: visuelle Sichtkontrolle, eingehende Untersuchung und fachliche Beurteilung.
  • Junge gesunde Bäume mindestens einmal jährlich; Altbäume in stark frequentierten Bereichen halbjährlich; defektbehaftete Bäume quartalsweise.
  • Baumkontrolle und Kataster-Erstellung sind ganzjährig zulässig, unabhängig von der Schutzfrist nach §39 BNatSchG.

Was ist ein Baumkataster überhaupt?

Ein Baumkataster ist die vollständige, systematische und schriftliche Erfassung aller Bäume auf einem Grundstück oder in einem definierten Verantwortungsbereich. Pro Baum werden mindestens festgehalten: laufende Nummer, Standort (Koordinaten oder Lageplan-Position), Baumart, Stammumfang in einem Meter Höhe, geschätztes Alter, Vitalitätszustand, sichtbare Defektmerkmale, Kontrollintervall, Datum der letzten Kontrolle, Datum der nächsten Kontrolle, empfohlene Maßnahmen, Kontrolleur und dessen Qualifikation.

Ein Kataster ist kein Selbstzweck und kein bürokratisches Beiwerk. Es ist die einzige Form, in der ein Eigentümer im Streitfall belegen kann, dass er seiner Verkehrssicherungspflicht systematisch nachgekommen ist. Ohne Kataster ist im Schadensfall die Beweislast schwer zu erfüllen, weil die fehlende Dokumentation als unterlassene Sorgfalt gewertet werden kann. Mit einem Kataster nach FLL-Standard hingegen liegt ein strukturierter, datierter, fachlich qualifizierter Nachweis vor, den auch ein Gericht oder ein Sachverständiger nachvollziehen kann.

Für die meisten unserer Auftraggeber in München bedeutet das in der Praxis: einmalige Erstaufnahme aller Bäume, dann turnusmäßige Kontrollen je Baum, mit jeweils aktualisiertem Befundbogen und Fotodokumentation. Die Befunde werden digital geführt, sodass Veränderungen über Jahre hinweg nachvollziehbar bleiben. Unsere Leistungsseite zur Baumkontrolle und Baumkataster München beschreibt den Ablauf im Detail.

Was bedeutet „FLL-gerichtsfest“?

Der Begriff „gerichtsfest“ beschreibt eine Dokumentation, die einer rechtlichen Überprüfung im Streitfall standhält. „FLL-gerichtsfest“ bedeutet, dass die Kontrolle und ihre Dokumentation den Vorgaben der FLL-Baumkontrollrichtlinien (3. überarbeitete Auflage, 2020) entsprechen, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., einer 1975 gegründeten Standardgeberin der grünen Branche. Die FLL veröffentlicht Regelwerke, die in Deutschland als anerkannte Regel der Technik gelten.

Gerichte und Sachverständige ziehen die FLL-Baumkontrollrichtlinien regelmäßig als Maßstab für die fachgerechte Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht heran. Wer seine Baumkontrolle nach diesem Standard durchführt und schriftlich dokumentiert, hat im Schadensfall die belastbarste Grundlage, um seine Sorgfaltspflicht zu belegen. Wer abweicht, muss begründen, warum.

Die Mindestanforderungen eines gerichtsfesten Befundes nach FLL umfassen: Datum der Kontrolle, Name und Qualifikation des Kontrolleurs (etwa European Tree Worker, European Tree Technician oder vergleichbare Zertifizierung), exakte Baumzuordnung, festgestellte Defektmerkmale mit Beschreibung, abgeleitete Maßnahmen mit Frist und Dringlichkeit, Fotos der Defektstellen sowie Festlegung des nächsten Kontrolltermins. Fehlt eines dieser Elemente, verliert das Dokument seinen Beweiswert.

Die rechtliche Grundlage: Verkehrssicherungspflicht nach §823 BGB

Die Pflicht zur Baumkontrolle ergibt sich nicht aus einer eigenen Vorschrift, sondern aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Quelle: §823 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch

Für Baumeigentümer übersetzt sich das in eine konkrete Pflicht: Wer einen Baum besitzt oder verwaltet, muss diesen so kontrollieren, dass erkennbare Gefahren rechtzeitig erkannt und beseitigt werden. Erkennbar heißt: was ein fachlich angemessen geschulter Kontrolleur bei zumutbarer Sorgfalt feststellen würde. Wird ein Schaden durch einen Baum verursacht, der zum Zeitpunkt der letzten Kontrolle bereits erkennbare Defektmerkmale zeigte, und ist die Kontrolle entweder unterblieben oder fachlich unzureichend gewesen, haftet der Eigentümer.

Die Bürgerliche Haftung wird ergänzt durch Absatz 2 derselben Norm:

„Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt.“

Quelle: §823 Absatz 2 BGB

Diese Vorschrift verstärkt die Haftung, wenn zusätzlich eine kommunale Satzung oder eine landesrechtliche Regelung verletzt wurde, etwa die Münchner Baumschutzverordnung. Wer einen geschützten Baum nicht kontrolliert und damit zugleich gegen eine kommunale Pflegevorschrift verstößt, sieht sich im Schadensfall verstärkter Haftung gegenüber.

Wer ist verpflichtet, ein Baumkataster zu führen?

Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht zum Führen eines Baumkatasters existiert in Deutschland nicht. Was existiert, ist die Pflicht zur regelmäßigen, fachgerechten und dokumentierten Baumkontrolle, abgeleitet aus §823 BGB. In der gerichtlichen und versicherungsrechtlichen Praxis ist das Baumkataster die einzige Form, in der diese Pflicht belastbar dokumentiert werden kann. Wer den Beweis seiner Sorgfaltspflicht im Streitfall führen möchte, kommt am Kataster nicht vorbei.

In der Praxis betrifft die Kataster-Pflicht im weiteren Sinne folgende Gruppen besonders deutlich:

  • Hausverwaltungen mit Mehrfamilienhäusern, Wohnanlagen oder gemischt genutzten Liegenschaften, deren Außenanlagen Bäume enthalten. Die Verwaltung übernimmt die Verkehrssicherungspflicht für die Eigentümergemeinschaft und muss diese gegenüber Eigentümern und Versicherern belegen können.
  • Kommunen und kommunale Eigenbetriebe, die öffentliche Grünanlagen, Schulhöfe, Friedhöfe, Spielplätze, Parkanlagen oder Verkehrsflächen mit Baumbestand verwalten. Hier ist die Anforderung an Dokumentation und Kontrollintervall besonders streng, weil das Publikumsverkehr-Risiko hoch ist.
  • Bauträger und Bauherren während der Bauphase, wenn auf der Liegenschaft Bestandsbäume erhalten bleiben sollen. Wurzel- oder Stammschäden während der Bauarbeiten sind ein häufiger Haftungsfall.
  • Gewerbliche Eigentümer wie Hotels, Pensionsbetriebe, Bürogebäude oder Restaurants mit Außenanlagen.
  • Eigentümer großer Privatgrundstücke mit altem Baumbestand, vor allem wenn diese an öffentliche Flächen oder Nachbargrundstücke angrenzen. Welche zusätzlichen Pflichten und Selbsthilferechte das bayerische Nachbarrecht hier regelt, lesen Sie in unserem Beitrag zum Nachbarschaftsrecht für Bäume in München.

Privatpersonen mit einem kleinen Garten und wenigen jungen Bäumen führen in der Regel kein formelles Kataster, sollten ihre Sichtkontrollen aber dennoch datieren und fotografisch festhalten. Sobald ein Baum älter ist, an einer Grundstücksgrenze steht oder im Bereich häufiger Personenwege gehalten wird, beginnt die Empfehlung zu einer formell dokumentierten Kontrolle.

Die drei Kontrollstufen nach FLL-Baumkontrollrichtlinien

Die FLL-Baumkontrollrichtlinien 2020 unterscheiden drei aufeinander aufbauende Stufen der Kontrolle. Jede Stufe hat einen definierten Zweck, eine definierte Methodik und eine definierte fachliche Qualifikation des Kontrolleurs.

Stufe 1: Visuelle Baumkontrolle (Sichtkontrolle)

Die Sichtkontrolle ist die Regelmaßnahme für alle Bäume in der Verkehrssicherungspflicht. Sie erfolgt vom Boden aus, im belaubten und unbelaubten Zustand idealerweise einmal pro Jahr, bei erhöhten Risikofaktoren häufiger. Geprüft werden äußerlich erkennbare Merkmale: Vitalität der Krone, Totholzanteil, Pilzfruchtkörper am Stamm oder Wurzelanlauf, Rissbildung, Stammschäden, Wurzelhebung, Schiefstand. Die Befunde gehen in den Befundbogen ein. Solange keine besonderen Auffälligkeiten festgestellt werden, bleibt es bei der Sichtkontrolle.

Stufe 2: Eingehende Untersuchung

Werden bei der Sichtkontrolle Defektmerkmale festgestellt, deren Auswirkungen auf die Standsicherheit oder Bruchsicherheit nicht eindeutig zu beurteilen sind, ist eine eingehende Untersuchung erforderlich. Diese geht über die reine Sichtprüfung hinaus und kann instrumentelle Verfahren einschließen, etwa Schalltomografie, Resistografie, Zugversuche oder Wurzelraumuntersuchungen. Sie erfordert eine entsprechend qualifizierte Fachperson und wird gesondert dokumentiert. Die FLL hat hierfür separat die Baumuntersuchungsrichtlinien herausgegeben.

Stufe 3: Fachliche Beurteilung (Gutachten)

Wenn nach der eingehenden Untersuchung weiterhin Unklarheit besteht, etwa über die langfristige Verkehrssicherheit eines erhaltenswerten Altbaums, kann eine sachverständige fachliche Beurteilung in Form eines schriftlichen Gutachtens beauftragt werden. Diese Stufe wird typischerweise bei strittigen Bauvorhaben, behördlichen Verfahren oder im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen herangezogen.

Die meisten Bäume durchlaufen ausschließlich Stufe 1. Stufe 2 betrifft erfahrungsgemäß einen kleinen einstelligen Prozentsatz des Bestandes pro Jahr. Stufe 3 ist die seltene Ausnahme. Ein gutes Baumkataster bildet diese Stufung sauber ab, sodass auf einen Blick erkennbar ist, welche Bäume welcher Tiefe der Untersuchung bedurften.

Was steht in einem gerichtsfesten Baumkataster?

Ein gerichtsfester Befund nach FLL-Standard enthält pro Baum eine geschlossene Datenstruktur. Wir bei Baumpflege König München arbeiten mit der folgenden Datentiefe je Eintrag, die sich aus den FLL-Vorgaben und der Praxis vor Gerichten ableitet.

Datenfeld Inhalt Warum es zählt
Baum-ID Eindeutige laufende Nummer im Bestand Verknüpft Fotos, Befunde, Maßnahmen ohne Verwechslungsgefahr
Standort GPS-Koordinaten oder eindeutige Lageplan-Position Ermöglicht Wiederauffinden auch nach Jahren oder Personalwechsel
Baumart Botanischer Name plus deutsche Bezeichnung Beeinflusst Risikoprofil, Defektsignaturen und Pflegerhythmus
Stammumfang In Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe Relevant für Münchner Baumschutzverordnung, ab 60 cm geschützt (Fassung 8.12.2025, in Kraft seit 31.12.2025; vorher 80 cm)
Schätzalter Jahrzehntdekade oder konkrete Altersangabe Korrigiert die Erwartung an Vitalität und Defekttoleranz
Vitalität Skala oder beschreibender Befund Maß für die Lebensreserve, wichtige Größe für Pflegemaßnahmen
Defektmerkmale Beschreibung und Foto Kern des Befundes, Beweismittel im Schadensfall
Kontrollstufe Sichtkontrolle, eingehende Untersuchung, fachliche Beurteilung Dokumentiert die Tiefe der Prüfung
Maßnahmenempfehlung Konkrete Handlung mit Frist und Dringlichkeit Macht die Pflicht des Eigentümers operationalisierbar
Kontrolldatum Tag der Begehung Bestimmt den nächsten Kontrolltermin und belegt die Aktualität
Kontrolleur Name plus Qualifikationsnachweis Sichert die fachliche Eignung gegenüber Gerichten und Versicherern
Folgekontrolltermin Datum oder Intervall Verhindert Fristversäumnis, fest in den Wartungskalender integriert

Ergänzend werden bei Bedarf erfasst: Wurzelraumzustand, Standorteinflüsse wie Baumaßnahmen oder Bodenverdichtung, Sichtbeziehung zu Nachbargrundstücken, Brutbaumcharakter bei Höhlungen, sowie kommunale Schutzauflagen.

Unsere Erfahrung aus der Münchner Praxis: die häufigste Schwachstelle in vorhandenen Katastern ist nicht das Datenmodell, sondern die Aktualität. Ein Kataster mit zwei Jahre alten Befundbögen ist im Streitfall fast wertlos, weil zwischen Erfassung und Schadensereignis veränderte Vitalität nicht dokumentiert ist. Das spricht für straffe Kontrollintervalle und disziplinierte Befundpflege, nicht für ein einmal angelegtes Excel-Sheet, das anschließend in der Schublade verschwindet.

Wie oft muss kontrolliert werden?

Die FLL-Baumkontrollrichtlinien geben keine starren Intervalle vor, sondern Empfehlungen, die sich aus Standort, Alter und Vorgeschichte des Baums ableiten. In der Praxis hat sich folgende Staffelung als gerichtsfest etabliert.

Baumkategorie Empfohlenes Intervall Begründung
Junge gesunde Bäume, frei stehend, geringe Frequentierung jährlich Geringes Risiko, etablierter Pflegerhythmus
Reifere Bäume, mittlerer Standort jährlich Defektmerkmale können sich entwickeln, Sichtkontrolle reicht
Altbäume an stark frequentierten Verkehrsflächen halbjährlich Höheres Risiko, Sichtbarmachung im belaubten und unbelaubten Zustand
Bäume mit Defektvorgeschichte quartalsweise Engmaschige Beobachtung des Defektverlaufs
Naturdenkmäler und Altbäume mit hohem ökologischen Wert nach Einzelfall, mindestens halbjährlich Häufig erhaltungswürdig trotz Defekten, erfordert höhere Aufmerksamkeit
Nach Sturmereignissen mit Windstärke 8 und mehr Eilkontrolle innerhalb 48 Stunden Sofortige Risikoerfassung der gesamten Bestandes

Wichtig für Hausverwaltungen und Kommunen: die Sturmschaden-Eilkontrolle ist ein zusätzlicher, nicht turnusmäßiger Termin. Sie fällt automatisch an, sobald ein Sturmereignis die Schwelle überschreitet, und ihre Versäumnis ist ein häufiger Haftungsauslöser. Wir koordinieren in solchen Fällen die Eilkontrolle im gesamten Großraum München in der Regel innerhalb von 48 Stunden, bei akuter Gefahr durch einzelne umgestürzte oder bruchgefährdete Bäume reagieren wir wesentlich schneller.

Eine wichtige Klarstellung zur Saisonalität: Baumkontrolle und Kataster-Pflege sind ganzjährig zulässig. Die bundesrechtliche Schutzfrist nach §39 BNatSchG, die vom 1. März bis zum 30. September gilt und das Fällen, Auf-den-Stock-Setzen oder Beseitigen von Bäumen, Hecken und Gebüschen untersagt, betrifft die Kontrolle und Untersuchung nicht. Sie betrifft die Ausführung von Fäll- und Großrückschnittarbeiten. Das bedeutet praktisch: Sie können Ihr Kataster im Mai genauso aktualisieren wie im November.

Was kostet ein Baumkataster in München?

Die Kosten eines Baumkatasters in München richten sich nach Bestandsgröße, Zugänglichkeit, gewünschter Datentiefe und Kontrollintervall. Wir kalkulieren je Eintrag und je Folgekontrolle, nicht pauschal pro Stunde. Das ist transparenter und entspricht dem typischen Hausverwaltungs-Budget, das in der Liegenschaftskostenrechnung pro Position kalkuliert werden muss.

Leistung Kostenrahmen 2026 Hinweis
Ersterfassung pro Baum, einfache Lage ab ca. 25 € je Baum Kleine Bestände bis 30 Bäume, gute Zugänglichkeit
Ersterfassung pro Baum, größerer Bestand ab ca. 18 € je Baum Skaleneffekt ab 50 Bäumen, einheitliche Liegenschaft
Sichtkontrolle Folgekontrolle pro Baum ab ca. 12 € je Baum Inklusive aktualisiertem Befund, Fotodokumentation
Eingehende Untersuchung Stufe 2 ab ca. 180 € je Baum Methodenabhängig, etwa Schalltomografie höher
Fachliche Beurteilung Stufe 3 (Gutachten) ab ca. 480 € je Baum Schriftliches Sachverständigengutachten
Sturmschaden-Eilkontrolle Bestand bis 50 Bäume ab ca. 290 € je Einsatz Innerhalb 48 Stunden im Großraum München
Erstaufnahme inklusive digitale Plattform und Befundvorlagen auf Anfrage Bei größeren Liegenschaften ab 100 Bäumen

Diese Spannen sind Richtwerte aus unserer Praxis im Münchner Stadtgebiet und im Umland. Eine verbindliche Kalkulation liefern wir nach kostenloser Vor-Ort-Begutachtung in Form eines schriftlichen Festpreisangebots. Dabei führen wir die einzelnen Kostenpositionen getrennt aus, sodass Sie genau sehen, wofür Sie zahlen.

Ein häufiges Missverständnis: die Kosten eines Katasters werden gegenüber den Folgekosten einer unterlassenen Kontrolle oft falsch gewichtet. Ein einzelner Schadensfall durch einen umgestürzten Baum, der bei fachgerechter Kontrolle als bruchgefährdet hätte erkannt werden müssen, übersteigt die Kosten eines mehrjährigen Kataster-Vertrags regelmäßig um ein Vielfaches. Wir machen diese Rechnung im Erstgespräch auf Wunsch transparent.

Wie Baumpflege König München Ihr Baumkataster führt

Bei Baumpflege König München liegt die fachliche Verantwortung beim Inhaber Arno König. Arno ist European Tree Technician (ETT), die europaweit höchste praktische Zertifizierung in der Baumpflege, vergeben durch den European Arboricultural Council. Er hält zusätzlich den Seilkletterschein SKT-B, der ihn zur Sichtkontrolle aus der Krone und zur Befundaufnahme an Stellen befähigt, die vom Boden aus nicht beurteilbar sind. Mehr zu Arno und unserem Team lesen Sie auf unserer Über-uns-Seite.

Unser Standardablauf für eine Kataster-Erstaufnahme in München gliedert sich in fünf Schritte.

  1. Vor-Ort-Begehung und Bestandsaufnahme. Wir gehen den gesamten Bestand systematisch durch, fotografieren jeden Baum, erfassen die FLL-Standarddaten und ordnen jeden Baum einer Risikoklasse zu.
  2. Digitale Aufbereitung. Die Befunde werden in einer digitalen Plattform geführt, sodass Sie als Auftraggeber jederzeit Einsicht haben und der nächste Kontrolltermin automatisch im Kalender steht.
  3. Befundbericht. Sie erhalten einen schriftlichen Bericht mit Zusammenfassung des Bestandes, einzelnen Befundbögen je Baum, Maßnahmenempfehlungen nach Dringlichkeit sowie einer übersichtlichen Kostenkalkulation für die priorisierten Maßnahmen.
  4. Maßnahmenausführung. Wo Pflegeschnitt, Kronensicherung, Totholzentfernung oder andere Maßnahmen erforderlich sind, führen wir diese nach FLL ZTV-Baumpflege aus. Bei genehmigungspflichtigen Eingriffen übernehmen wir auf Wunsch den Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt München (Abteilung 5 Baumschutz).
  5. Turnusmäßige Folgekontrolle. Je nach festgelegtem Intervall führen wir die Folgekontrollen aus, aktualisieren den Befundbogen, dokumentieren Veränderungen und passen das Intervall an, sobald sich der Bestand verändert.

Eilkontrolle nach Sturm. Bei Sturmereignissen ab Windstärke 8 informieren wir unsere Bestandskunden aktiv und koordinieren die Sichtprüfung im gesamten Bestand. Bei akuter Gefahr durch einzelne umgestürzte oder bruchgefährdete Bäume sind wir in der Regel innerhalb von zwei Stunden vor Ort. Die Eilkontrolle wird als zusätzlicher Befund dokumentiert und fließt in das Kataster ein.

Unser Einsatzgebiet umfasst das gesamte Stadtgebiet München sowie die Landkreise München, Dachau, Fürstenfeldbruck, Freising und Starnberg. Bei größeren Bestandskunden mit Liegenschaften an mehreren Standorten koordinieren wir die Kontrolltermine gebündelt, um Anfahrtskosten zu minimieren.

Häufig gestellte Fragen zum Baumkataster München

Ist ein Baumkataster in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, ein Baumkataster ist nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Vorgeschrieben ist die regelmäßige, fachgerechte und dokumentierte Baumkontrolle als Teil der Verkehrssicherungspflicht nach §823 BGB. In der gerichtlichen Praxis ist das Kataster die einzige Form, in der diese Pflicht belastbar dokumentiert werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen Baumkontrolle und Baumkataster?

Die Baumkontrolle ist die einzelne Sichtprüfung oder Untersuchung eines Baums. Das Baumkataster ist die strukturierte, fortlaufende Sammlung aller Kontrollergebnisse über alle Bäume eines Verantwortungsbereichs.

Wer darf nach FLL-Standard kontrollieren?

Die FLL-Baumkontrollrichtlinien verlangen einen fachlich angemessen geschulten Kontrolleur. In der Praxis bedeutet das eine einschlägige Ausbildung mit Nachweis, etwa als European Tree Worker, European Tree Technician, FLL-zertifizierter Baumkontrolleur oder vergleichbarer Qualifikation.

Wie lange wird ein Baumkataster aufbewahrt?

Wir empfehlen eine Aufbewahrungsdauer von mindestens zehn Jahren, in der Praxis länger. Verjährungsfristen im Schadensfall können je nach Anspruchsart sehr lange laufen.

Was passiert, wenn die Kontrolle versäumt wurde und ein Schaden entsteht?

Im Schadensfall greift die Haftung nach §823 BGB. War der Schaden bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar und ist die Kontrolle entweder unterblieben oder fachlich unzureichend gewesen, haftet der Eigentümer auf vollen Schadensersatz.

Kann ich mein bestehendes Kataster auf FLL-Standard umstellen?

Ja. In den meisten Fällen führen wir eine Konsolidierungsbegehung durch, die das vorhandene Kataster nach FLL-Datenmodell aktualisiert und ergänzt.

Gilt die §39 BNatSchG Schutzfrist auch für die Baumkontrolle?

Nein. Die Schutzfrist vom 1. März bis 30. September untersagt das Fällen, Auf-den-Stock-Setzen und größere Rückschnitte. Baumkontrolle, Befundaufnahme und Kataster-Pflege sind ganzjährig zulässig.

Wie schnell sind Sie nach einem Sturm vor Ort?

Bei akuter Gefahr durch umgestürzte oder bruchgefährdete Bäume sind wir in der Regel innerhalb von zwei Stunden vor Ort, auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten. Die systematische Sturmschaden-Eilkontrolle koordinieren wir innerhalb 48 Stunden im Großraum München.

Kostenlose Erstbegutachtung anfragen

Wenn Sie als Hausverwaltung, Kommune oder Bauträger ein gerichtsfestes Baumkataster nach FLL-Standard aufbauen oder Ihr bestehendes Kataster konsolidieren möchten, melden Sie sich gerne. Eine erste Vor-Ort-Begutachtung mit grober Bestandsgrößen-Abschätzung und unverbindlichem Festpreisangebot ist bei uns kostenlos.

Telefon: 0172 8749599
E-Mail: info@baumpflegekoenig.de
Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 20 Uhr, Samstag 8 bis 17 Uhr
Sturmschaden-Notdienst: 24 Stunden erreichbar, Reaktion in der Regel innerhalb zwei Stunden im Großraum München.

Eine Übersicht unserer gesamten Leistungen rund um Baumkontrolle, Kataster, Pflege und Fällung finden Sie auf unserer Service-Seite zur Baumkontrolle und Baumkataster München.


Über den Autor: Arno König ist Inhaber von Baumpflege König München, European Tree Technician (ETT) und Inhaber des Seilkletterscheins SKT-B. Mit Sitz am Georg-Pickl-Weg in München betreut sein Team Baumkontrollen, Kataster-Führung, Pflegemaßnahmen und Verkehrssicherungsschnitte im gesamten Münchner Stadtgebiet sowie in den Landkreisen München, Dachau, Fürstenfeldbruck, Freising und Starnberg. Alle Arbeiten erfolgen nach FLL-Richtlinien.

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