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Baumfällarbeiten in München: Ablauf, Genehmigung und Kosten 2026

Baumfällarbeiten in München sind selten eine reine Frage von Säge und Muskelkraft. Sie sind zuerst eine Frage des Rechts. Wer einen Baum mit 60 cm Stammumfang oder mehr entfernen will, braucht in den meisten Stadtgebieten eine Genehmigung der Baumschutzbehörde. Und wer zur falschen Jahreszeit fällt, riskiert ein Bußgeld nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Dieser Leitfaden erklärt, wann Baumfällarbeiten erlaubt sind, wie der fachgerechte Ablauf aussieht und mit welchen Kosten Sie 2026 in München rechnen sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • In München sind alle Bäume ab 60 cm Stammumfang (gemessen in 100 cm Höhe) durch die Baumschutzverordnung geschützt. Die Schwelle wurde mit der Reform vom 31. Dezember 2025 von 80 cm auf 60 cm gesenkt (Landeshauptstadt München, BaumschutzVO 2025).
  • Das Fällen, auf den Stock setzen oder Beseitigen von Gehölzen ist bundesweit vom 1. März bis 30. September verboten (§ 39 Abs. 5 BNatSchG).
  • Die reinen Fällkosten liegen 2026 meist zwischen 250 und 2.000 Euro, in München für einen 10-Meter-Laubbaum eher bei 900 bis 1.400 Euro, plus Genehmigung, Entsorgung und gegebenenfalls Ersatzpflanzung.

Was umfassen Baumfällarbeiten?

Baumfällarbeiten umfassen weit mehr als das eigentliche Fällen. Sie reichen von der Begutachtung über die Genehmigung und die Wahl der Fälltechnik bis zur Entsorgung und der Ersatzpflanzung. In einer dicht bebauten Stadt wie München bestimmt das Umfeld die Methode, denn ein freistehender Baum auf der Wiese verlangt einen anderen Ablauf als eine Birke zwischen zwei Reihenhäusern.

Eine vollständige Baumfällung gliedert sich in der Regel in fünf Schritte. Zuerst steht die fachliche Beurteilung des Baumes und seines Standorts. Danach folgt die Klärung der Genehmigung. Erst dann wird die passende Fälltechnik gewählt, sei es die direkte Fällung, der Abtrag per Seilklettertechnik oder der Einsatz eines Krans. Anschließend werden Stamm und Geäst zerkleinert und entsorgt. Häufig schließt sich das Fräsen des Wurzelstocks an.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Fällung und Pflegeschnitt. Ein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Gesunderhaltung eines Baumes ist ganzjährig zulässig und fällt nicht unter das Verbot der Schutzfrist (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Eine Fällung oder ein starker Rückschnitt dagegen sind genehmigungs- und fristgebunden. Wer unsicher ist, in welche Kategorie die geplante Maßnahme fällt, sollte vor Beginn eine fachliche Einschätzung einholen.

Für die Planung einer kompletten Fällung lohnt der Blick auf unseren Überblick zur Baumfällung in München, der die einzelnen Leistungen und Voraussetzungen bündelt.

Brauche ich für Baumfällarbeiten in München eine Genehmigung?

Für die meisten Bäume in München lautet die Antwort: ja. Seit dem 31. Dezember 2025 stehen in den ausgewiesenen Stadtgebieten alle lebenden Bäume, Sträucher und Klettergehölze unter Schutz, die in 100 cm Höhe über dem Erdboden einen Stammumfang von 60 cm und mehr haben (Landeshauptstadt München, BaumschutzVO, § 1 Abs. 1). Vor der Reform lag die Schwelle bei 80 cm.

Geschützte Gehölze dürfen ohne Genehmigung der Baumschutzbehörde nicht entfernt, zerstört oder verändert werden (§ 3 Abs. 1 BaumschutzVO). Das Verbot greift ausdrücklich auch beim Fällen, Abschneiden, Verpflanzen oder Entwurzeln (BaumschutzVO München, PDF). Selbst Eingriffe in den Wurzelraum, etwa durch Bodenverdichtung oder Abgrabungen unter der Krone, sind erfasst.

Die neue Verordnung kennt keine Sonderausnahmen mehr für einzelne Baumarten. Auch Obstbäume und Klettergehölze, die früher teils ausgenommen waren, fallen heute unter den Schutz, sobald sie den Stammumfang erreichen. Ausgenommen sind nur bestimmte Flächen wie gewerbliche Baumschulen und Kleingärten sowie der fachgerechte Pflegeschnitt (§ 4 BaumschutzVO).

Eine Genehmigung kann die Behörde unter anderem erteilen, wenn die Vitalität des Baumes eingeschränkt ist, die Stand- oder Bruchsicherheit fehlt oder die Nutzung des Grundstücks unzumutbar beeinträchtigt wird (§ 5 Abs. 1 BaumschutzVO). Den vollständigen Katalog der sieben Genehmigungsgründe und das Antragsverfahren erläutern wir in unserem Beitrag zur Münchner Baumschutzverordnung sowie im Ratgeber dazu, welche Bäume man in München fällen darf.

Besteht eine unmittelbar drohende Gefahr, etwa nach einem Sturm, gilt die Genehmigung als erteilt. Die Maßnahme muss der Behörde aber vorab oder spätestens zwei Wochen nach Durchführung schriftlich angezeigt werden, mit Standort, Stammumfang, Art, Fotos und einer konkreten Gefahrenbeschreibung (§ 6 BaumschutzVO). Wer hier ohne Dokumentation handelt, steht im Zweifel ohne Nachweis da.

Wann dürfen Baumfällarbeiten durchgeführt werden?

Baumfällarbeiten im Sinne einer echten Fällung sind bundesweit nur vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Diese Schutzfrist dient dem Schutz brütender Vögel und anderer Tiere.

Die Frist läuft von März bis September, nicht bis Oktober. Diese Verwechslung hält sich hartnäckig, führt aber leicht zu einem teuren Irrtum. Wer im September fällen möchte, muss die Arbeiten bis zum 30. September abgeschlossen haben oder bis zum 1. Oktober warten.

Fäll-Kalender nach § 39 BNatSchGJanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezFällung erlaubt (1. Okt bis Ende Feb)Schutzfrist: Fällverbot (1. Mär bis 30. Sep)
Quelle: § 39 Abs. 5 BNatSchG, Stand 2026.

Von der Schutzfrist gibt es eng begrenzte Ausnahmen. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung des Baumes bleiben ganzjährig zulässig (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Auch bei einer unmittelbar drohenden Gefahr, etwa einem sturmgeschädigten, bruchgefährdeten Stamm, darf außerhalb der erlaubten Zeit gehandelt werden. Eine Sturmschaden-Notfällung ist deshalb von der Frist befreit, muss aber dokumentiert werden.

Wer in München fällt, hat also zwei Hürden gleichzeitig zu nehmen: die kommunale Genehmigung nach der Baumschutzverordnung und die bundesweite Schutzfrist nach dem Naturschutzgesetz. Beides greift unabhängig voneinander. Eine erteilte Fällgenehmigung hebt die Schutzfrist nicht automatisch auf.

Wie läuft eine professionelle Baumfällung ab?

Eine professionelle Baumfällung folgt einem festen Ablauf, der Sicherheit und Recht in den Mittelpunkt stellt. Der Fachbetrieb beurteilt zuerst Zustand, Standort und Umfeld des Baumes, klärt die Genehmigung und wählt anschließend die Technik, die zum Platz und zur Gefährdungslage passt. Erst danach beginnt die eigentliche Arbeit.

Steht genug Raum zur Verfügung, kann der Baum als Ganzes gefällt werden. In beengten Lagen, wie sie in München die Regel sind, kommt die Seilklettertechnik zum Einsatz. Dabei trägt ein gesicherter Kletterer den Baum Stück für Stück von oben ab und lässt die Teile kontrolliert zu Boden. Bei sehr großen Bäumen oder schwer zugänglichen Grundstücken übernimmt ein Kran das gesicherte Ablassen der Stammstücke.

Nach dem Fällen folgen Zerkleinerung und Abtransport. Der Wurzelstock bleibt zunächst im Boden und wird, falls gewünscht, in einem separaten Arbeitsgang abgefräst. Wurde ein geschützter Baum gefällt, kann die Behörde eine Ersatzpflanzung verlangen, deren Umfang sich nach der Anlage B der Baumschutzverordnung richtet (Landeshauptstadt München, BaumschutzVO, § 7).

Während der gesamten Arbeit gilt die Verkehrssicherungspflicht. Der Eigentümer haftet nach § 823 BGB für Schäden, die von seinem Baum ausgehen. Ein seriöser Betrieb sichert deshalb den Arbeitsbereich, koordiniert mit Nachbarn und Verkehr und arbeitet nach den anerkannten Regeln der Technik, etwa den ZTV-Baumpflege-Standards. Welche Schritte zur eigentlichen Erlaubnis gehören, vertieft unser Leitfaden zur Baumfällung in München und allem zur Erlaubnis.

Welche Technik kommt bei Baumfällarbeiten zum Einsatz?

Die Wahl der Fälltechnik richtet sich nach Standort, Größe und Gefährdungslage. In München, wo Bäume oft dicht an Gebäuden, Leitungen oder Gehwegen stehen, ist die kontrollierte Demontage von oben die Regel und das freie Umlegen die Ausnahme. Drei Verfahren stehen zur Verfügung, die sich nach Aufwand und Sicherheit unterscheiden.

Direktfällung

Bei der Direktfällung wird der Baum am Stammfuß durchtrennt und in eine vorher festgelegte Richtung gelegt. Das Verfahren ist schnell und günstig, setzt aber genügend Freiraum und eine sichere Fällrichtung voraus. Im dicht bebauten Stadtgebiet ist es nur auf größeren Grundstücken oder Freiflächen möglich, etwa bei Kommunen und Bauträgern.

Seilklettertechnik

Die Seilklettertechnik ist die übliche Methode für beengte Lagen. Ein gesicherter Baumkletterer arbeitet sich in die Krone vor und trägt den Baum Stück für Stück von oben ab. Die abgeschnittenen Teile werden über Seile kontrolliert abgelassen, sodass weder Dach noch Zaun noch Beet zu Schaden kommen. Der Stundensatz liegt bei rund 200 Euro, dafür entfallen Kran- und Sperrkosten.

Kraneinsatz

Bei sehr großen oder schwer zugänglichen Bäumen übernimmt ein Kran das Ablassen der Stammstücke. Der Kletterer schneidet die Segmente, der Kran hebt sie über Hindernisse hinweg auf die Ladefläche. Das beschleunigt die Arbeit und erhöht die Sicherheit, verursacht aber Zusatzkosten für Miete, Anfahrt und gegebenenfalls eine Straßensperrung. Welche Methode am Ende die wirtschaftlichste ist, zeigt erst die Begutachtung vor Ort.

Was kosten Baumfällarbeiten in München?

Die reinen Fällkosten liegen 2026 für die meisten Privatkunden zwischen 250 und 2.000 Euro (gartenbau.org, 2026). Pro laufendem Meter Baumhöhe sind etwa 25 bis 40 Euro üblich, wobei Nadelbäume eher am unteren und Laubbäume am oberen Ende der Spanne liegen. München ist als Ballungsraum teurer als der Durchschnitt: Für einen 10-Meter-Laubbaum sollten Sie hier mit 900 bis 1.400 Euro rechnen.

Der Grundpreis ist allerdings nur ein Teil der Rechnung. Hinzu kommen je nach Fall mehrere Posten, die das Gesamtbudget spürbar verändern. Die folgende Übersicht zeigt typische Spannen für ein einzelnes Münchner Projekt.

Kostenbestandteile in München (Richtwerte, Euro)Grundfällung 10 m900 bis 1.400Ersatzpflanzung200 bis 800Stubbenfräsen80 bis 350Baumgutachtenca. 200Entsorgung50 bis 200Genehmigung50 bis 200
Quelle: gartenbau.org und Baumpflege König, Richtwerte für ein einzelnes Münchner Projekt 2026.

Mehrere Faktoren treiben den Preis. Die Seilklettertechnik in beengter Lage schlägt mit rund 200 Euro pro Stunde zu Buche, ein Kran kostet je nach Einsatz mehrere hundert Euro pro halben Tag. Die fachgerechte Entsorgung des Grünschnitts liegt bei 50 bis 200 Euro, das Fräsen des Wurzelstocks bei 80 bis 350 Euro. Bei geschützten Bäumen kommt häufig ein Baumgutachten von rund 200 Euro hinzu.

Ein belastbares Angebot setzt immer eine Besichtigung voraus, denn Höhe, Holzart, Standort und Zugänglichkeit bestimmen den Aufwand. Eine detaillierte Aufschlüsselung mit Rechenbeispielen finden Sie in unserem Beitrag dazu, wie viel eine Baumfällung in München kostet. Seriöse Betriebe nennen Preise stets mit dem Zusatz „ab“ oder „ca.“ und nach einer Begutachtung vor Ort.

Welche Strafen drohen bei illegalen Baumfällarbeiten?

Wer ohne Genehmigung oder innerhalb der Schutzfrist fällt, riskiert empfindliche Bußgelder. Ein Verstoß gegen die Schutzfrist nach § 39 BNatSchG kann mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden, schwere Verstöße gegen das Naturschutzrecht sogar mit bis zu 50.000 Euro (§ 69 Abs. 7 BNatSchG). Diese Summen sind keine theoretische Drohung, sondern der gesetzliche Rahmen.

Für Verstöße gegen die Münchner Baumschutzverordnung selbst greift zusätzlich eine eigene Bußgeldgrundlage. Sie ergibt sich aus den Ordnungswidrigkeitenbestimmungen der Verordnung in Verbindung mit Art. 57 des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung entfernt, muss neben dem Bußgeld zudem mit einer angeordneten Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung rechnen.

Hinzu kommt das Haftungsrisiko. Wird bei einer unsachgemäßen Fällung ein Mensch verletzt oder Eigentum beschädigt, haftet der Auftraggeber nach § 823 BGB. Auch deshalb lohnt es sich, Baumfällarbeiten einem Fachbetrieb mit Haftpflichtversicherung zu überlassen, der die rechtlichen Hürden kennt und einhält. Statt einer vorschnellen Fällung prüft ein guter Betrieb zuerst, ob der Baum durch fachgerechte Pflege erhalten werden kann.

Worauf sollten Sie bei der Wahl des Fachbetriebs achten?

Ein qualifizierter Betrieb erkennt die rechtlichen Hürden vor dem ersten Schnitt und kann sie nachweisen. Achten Sie auf eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung, auf Erfahrung mit Seilklettertechnik und auf die Bereitschaft, vor dem Angebot eine Besichtigung durchzuführen. Wer ohne Begutachtung einen Festpreis am Telefon nennt, arbeitet unseriös.

Fragen Sie gezielt nach, wie der Betrieb mit Genehmigung und Schutzfrist umgeht. Ein verantwortungsvoller Dienstleister lehnt eine Fällung ab, die gegen die Baumschutzverordnung oder gegen § 39 BNatSchG verstößt, und schlägt stattdessen eine fristkonforme Lösung oder einen erhaltenden Pflegeschnitt vor. Diese Haltung schützt Sie vor Bußgeldern und bewahrt im Zweifel den Baum.

Sinnvoll ist auch die Frage nach der Entsorgung und der Ersatzpflanzung. Ein Komplettangebot, das Fällung, Abtransport, Stubbenfräsen und die nach Anlage B geforderte Ersatzpflanzung abdeckt, erspart Ihnen die Koordination mehrerer Gewerke. Lassen Sie sich die einzelnen Posten schriftlich aufschlüsseln, damit das Angebot vergleichbar bleibt.

Häufige Fragen zu Baumfällarbeiten in München

Ab welchem Stammumfang ist ein Baum in München geschützt?

Geschützt sind in den ausgewiesenen Stadtgebieten alle Bäume mit einem Stammumfang von 60 cm und mehr, gemessen in 100 cm Höhe über dem Boden (BaumschutzVO München, § 1). Seit der Reform vom 31. Dezember 2025 gilt die niedrigere Schwelle von 60 statt zuvor 80 cm.

Darf ich im Sommer einen Baum fällen lassen?

Eine echte Fällung ist vom 1. März bis 30. September verboten (§ 39 Abs. 5 BNatSchG). Erlaubt bleiben ganzjährig nur schonende Pflegeschnitte sowie Maßnahmen bei unmittelbar drohender Gefahr. Eine geplante Fällung im Sommer ist daher in der Regel nicht zulässig.

Was kostet die Fällung eines mittelgroßen Baumes in München?

Für einen 10-Meter-Laubbaum sind in München 900 bis 1.400 Euro für die Grundfällung üblich (gartenbau.org, 2026). Hinzu kommen Posten wie Genehmigung, Entsorgung und gegebenenfalls Ersatzpflanzung, die das Gesamtbudget deutlich erhöhen können.

Brauche ich für jeden Baum eine Genehmigung?

Nicht für jeden, aber für die meisten. Bäume unterhalb von 60 cm Stammumfang sind nicht durch die Verordnung geschützt, ebenso Gehölze in Kleingärten oder gewerblichen Baumschulen (§ 4 BaumschutzVO). Im Zweifel sollten Sie vor jeder Maßnahme die Baumschutzbehörde oder einen Fachbetrieb fragen.

Was passiert bei einer illegalen Fällung?

Es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro bei Verstößen gegen die Schutzfrist und bis zu 50.000 Euro bei schweren Verstößen (§ 69 Abs. 7 BNatSchG), dazu eine mögliche Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung. Bei Personen- oder Sachschäden kommt die Haftung nach § 823 BGB hinzu.

Fazit: Baumfällarbeiten in München mit System angehen

Baumfällarbeiten in München gelingen, wenn Recht und Technik zusammenkommen. Zuerst zählt die Frage der Genehmigung nach der Baumschutzverordnung, dann die Schutzfrist von März bis September, danach die richtige Fälltechnik und eine ehrliche Kostenplanung. Wer diese Reihenfolge einhält, vermeidet Bußgelder und unnötige Risiken.

Baumpflege König begleitet Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Kommunen im Großraum München durch genau diese Schritte, von der ersten Begutachtung bis zur dokumentierten Fällung. Unverbindliche Einschätzung gewünscht? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir prüfen Ihren Baum, klären die Genehmigungslage und nennen Ihnen einen fairen Preis nach Besichtigung.


Quellen

  • Bundesministerium der Justiz, § 39 BNatSchG, abgerufen 2026-06-18, https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html
  • Bundesministerium der Justiz, § 69 BNatSchG, abgerufen 2026-06-18, https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__69.html
  • Landeshauptstadt München, Baumschutzverordnung (Fassung vom 8. Dezember 2025), abgerufen 2026-06-18, https://stadt.muenchen.de/rathaus/stadtrecht/vorschrift/901.pdf
  • gartenbau.org, Baum fällen Kosten 2026, abgerufen 2026-06-18, https://www.gartenbau.org/magazin/baumfaellung-kosten-20112460
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