baumfällung seilklettertechnik münchen

Baumfäller in München wählen: Qualifikation, Versicherung, Preise

Einen guten Baumfäller in München erkennen Sie an vier Dingen. Erstens an nachprüfbaren Qualifikationen wie SKT-B, European Tree Worker oder FLL-Baumkontrolle. Zweitens an einer Betriebshaftpflicht, die Baumfällarbeiten ausdrücklich abdeckt. Drittens an einem schriftlichen Angebot mit allen Nebenleistungen. Viertens an einer klaren Aussage zur Genehmigung nach der Münchner Baumschutzverordnung. Fehlt einer dieser Punkte, tragen am Ende Sie das Risiko. Seit dem 1. Oktober ist die Schutzfrist nach § 39 BNatSchG vorbei, die Fällsaison hat begonnen, und damit auch die Zeit, in der viele Anbieter um Aufträge werben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Qualifikation lässt sich prüfen. SKT-B ist die Voraussetzung für Kletterarbeiten mit der Motorsäge, die SVLFG stellt dafür einen Lichtbildausweis aus. ETW- und ETT-Ausweise des European Arboricultural Council gelten drei Jahre.
  • Versicherung schriftlich zeigen lassen. Fragen Sie nach der Deckungssumme und danach, ob Baumfällungen, Seilklettertechnik und Schäden am Nachbargrundstück eingeschlossen sind.
  • Das Angebot entscheidet über den Endpreis. Entsorgung, Wurzelstock, Hubarbeitsbühne, Absperrung und Genehmigung müssen drinstehen oder ausdrücklich ausgeschlossen sein.
  • Genehmigung ab 60 cm Stammumfang. Seit dem 31. Dezember 2025 schützt die Münchner Baumschutzverordnung Gehölze ab 60 cm Umfang in 100 cm Höhe, früher lag die Grenze bei 80 cm.
  • Warnzeichen ernst nehmen. Klingeln an der Haustür nach einem Sturm, Barzahlung vorab, keine Rechnung oder „Genehmigung brauchen Sie nicht“ sind Gründe, abzulehnen.

Was ein Baumfäller ist und warum die Auswahl zählt

Die Bezeichnung „Baumfäller“ allein sagt wenig über die Ausbildung aus. Für Baumfällarbeiten gibt es keine Meisterpflicht, das Gewerk steht nicht in der Liste der zulassungspflichtigen Handwerke (Anlage A der Handwerksordnung). Genau deshalb lohnt sich der Blick auf das, was ein Betrieb nachweisen kann.

Eine Fällung in der Stadt ist selten ein einfacher Schnitt am Stammfuß. In München stehen Bäume meist zwischen Häusern, Garagen, Zäunen und Leitungen. Dort wird ein Baum Stück für Stück von oben abgetragen, oft in Seilklettertechnik, oft mit Abseilen schwerer Teile. Das verlangt Ausbildung, Ausrüstung und Erfahrung. Wenn etwas schiefgeht, geht es um Dächer, Autos und Menschen.

Dieser Beitrag beschreibt, woran Sie einen geeigneten Betrieb erkennen. Was eine Fällung nach Baumhöhe kostet, steht ausführlich im Beitrag Was kostet eine Baumfällung in München. Hier geht es um die Frage davor: Wen beauftrage ich, und worauf achte ich im Vertrag?

Welche Qualifikationen ein Baumfäller in München haben sollte

Für Fällarbeiten im Siedlungsraum zählen vier Nachweise. Sie bauen teilweise aufeinander auf und decken unterschiedliche Fragen ab: Darf die Person sicher klettern und sägen? Versteht sie den Baum? Kann sie seinen Zustand beurteilen?

Qualifikationsstufen in der BaumpflegeTreppendiagramm mit vier Qualifikationen in steigendem Anspruch: SKT-A für Klettern mit Handgeräten, SKT-B für Klettern mit Motorsäge, European Tree Worker für die Facharbeit in der Baumpflege, European Tree Technician für Leitung und Aufsicht. Daneben steht die FLL-Baumkontrolle für die Beurteilung des Baumzustands.Qualifikationen beim Baumfäller: vom Klettern bis zur LeitungSKT-AKlettern, HandsägeSKT-BKlettern mitMotorsägeETWEuropean TreeWorker, FacharbeitETTEuropean TreeTechnician, LeitungFLLBaum-kontrolle(Zustand)Quellen: SVLFG (SKT-A, SKT-B), European Arboricultural Council über Nürnberger Schule (ETW, ETT), FLL (Baumkontrolle).

Seilklettertechnik SKT-A und SKT-B

Die Seilklettertechnik ist ein von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) anerkanntes Arbeitsverfahren. Sie wird in zwei Stufen gelernt.

  • SKT-A ist laut SVLFG der Einstieg in das Baumklettern. Der Kurs dauert fünf Tage und umfasst Aufstieg, Bewegen und Positionieren im Außenastbereich, den Einsatz von Handgeräten und den Abstieg.
  • SKT-B baut darauf auf und vermittelt die Arbeit in der Krone mit motorisch angetriebenen Geräten, also mit der Motorsäge. Wer den Fachkundelehrgang SKT-B an einer anerkannten Kletterschule absolviert hat, darf bei der SVLFG einen Lichtbildausweis beantragen und das Verfahren anwenden.

Für die Praxis heißt das: Wer in Ihrem Baum mit der Motorsäge am Seil arbeitet, sollte SKT-B haben. Vor der Anmeldung zu SKT-B muss der Kletterer laut der SVLFG-Broschüre B09 „Seilklettertechnik im Gartenbau“ 300 Einsatzstunden praktischer Klettertätigkeit schriftlich nachweisen. Ein SKT-B-Ausweis steht damit auch für eine gewisse Routine.

So prüfen Sie es: Lassen Sie sich den SVLFG-Ausweis der Person zeigen, die tatsächlich klettert, nicht nur den des Inhabers. Die SVLFG veröffentlicht außerdem eine Liste der anerkannten Fortbildungsstätten. Damit können Sie sehen, ob der Lehrgang an einer anerkannten Schule stattfand.

European Tree Worker und European Tree Technician

Beide Zertifikate gehen auf den European Arboricultural Council (EAC) zurück, einen europäischen Dachverband der Baumpflege. Sie sind europaweit einheitlich aufgebaut und gelten als Nachweis für Facharbeit an Bäumen, die über das reine Klettern hinausgeht: Schnittführung, Baumbiologie, Arbeitssicherheit.

So prüfen Sie es: Achten Sie auf das Ablaufdatum des Ausweises. Ein abgelaufener ETW-Ausweis heißt nicht, dass die Person nichts kann. Er heißt aber, dass die Verlängerung mit Berufspraxis nicht nachgewiesen wurde.

FLL-zertifizierte Baumkontrolle

Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) zertifiziert Baumkontrolleure. Diese Qualifikation betrifft nicht das Fällen selbst, sondern die Frage, ob ein Baum überhaupt gefällt werden muss. Wer einen Baum auf Vitalität, Schäden und Bruchsicherheit beurteilen kann, liefert auch die Begründung, die eine Behörde im Genehmigungsverfahren sehen will.

Die FLL führt ein Verzeichnis zertifizierter Baumkontrolleure. Wichtig: Die Einträge erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch der Absolventen, die Liste ist also nicht vollständig. Wer nicht darin steht, kann trotzdem zertifiziert sein. Fragen Sie in dem Fall nach dem Zertifikat.

Baumpflege König arbeitet mit FLL-zertifizierter Baumkontrolle. Wie wir Baumbestände dokumentieren, beschreibt der Beitrag zum Baumkataster nach FLL in München.

Motorsägen-Nachweis am Boden

Nicht jede Fällung braucht Seilklettertechnik. Steht ein Baum frei, wird er oft vom Boden aus gefällt. Auch dann sollte jede Person an der Säge einen Motorsägenlehrgang nachweisen können. Fragen Sie einfach nach dem Nachweis. Ein Betrieb, der mit Arbeitssicherheit ernsthaft umgeht, hat ihn griffbereit.

Betriebshaftpflicht: welche Fragen Sie stellen sollten

Eine Betriebshaftpflicht ist bei Fällarbeiten die wichtigste Absicherung für Sie als Auftraggeber. Fällt ein Kronenteil auf das Dach des Nachbarn, muss jemand zahlen. Ist der Betrieb nicht oder nicht ausreichend versichert, kann das an Ihnen hängen bleiben.

Eine allgemeingültige Mindest-Deckungssumme für Baumfällungen gibt es nicht, und sie hängt stark von der Lage ab. Ein Baum über einem Wintergarten, einer Bahnlinie oder einer Straße birgt ein anderes Risiko als einer am Ende eines großen Gartens. Statt einer Zahl hilft eine Liste mit Fragen.

  1. Wie hoch ist die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden? Lassen Sie sich die Zahl nennen, nicht nur „wir sind versichert“.
  2. Sind Baumfällarbeiten ausdrücklich eingeschlossen? Manche Policen für Gartenbau decken Pflegearbeiten, aber keine Fällung.
  3. Ist die Seilklettertechnik mitversichert, falls der Baum abgetragen wird?
  4. Sind Schäden an Nachbargrundstücken und an Leitungen erfasst?
  5. Gilt die Versicherung auch für Subunternehmer, falls der Betrieb welche einsetzt?

Bitten Sie um eine aktuelle Versicherungsbestätigung. Das ist bei Fällungen in engen Lagen üblich und kein Misstrauensbeweis. Ein seriöser Betrieb schickt sie ohne Umstände.

Was kostet ein Baumfäller? Festpreis, Stundensatz oder Pauschale

Was ein Baumfäller kostet, hängt weniger vom Betrieb ab als vom Baum, seiner Lage und dem Aufwand für Abtransport und Wurzelstock. Konkrete Spannen nach Baumhöhe finden Sie im Beitrag Kosten einer Baumfällung in München. Für Arbeiten nach Zeit nennt unser Beitrag zum Stundensatz eines Baumpflegers in München rund 70 bis 120 Euro pro Stunde für einen Fachbetrieb, mit Quellenangaben.

Entscheidender als der Betrag ist das Abrechnungsmodell. Die drei gängigen Modelle verteilen das Risiko unterschiedlich.

Modell Wie abgerechnet wird Wer trägt das Risiko Passt gut, wenn
Festpreis Ein Betrag für eine genau beschriebene Leistung Der Betrieb, solange die Leistung so bleibt wie beschrieben der Baum vorher besichtigt wurde und Zufahrt, Entsorgung und Wurzelstock klar sind
Stundensatz Arbeitszeit pro Person, dazu Maschinen und Entsorgung Sie, denn jede Verzögerung kostet der Aufwand schwer abschätzbar ist, etwa bei Totholz in alten Kronen
Pauschale Fester Betrag für einen Baumtyp oder eine Größenklasse Geteilt, je nachdem, was die Pauschale einschließt mehrere ähnliche Bäume gleichzeitig gefällt werden

Bei einem Stundensatz sollten Sie eine Schätzung der Stunden und eine Obergrenze verlangen, ab der der Betrieb sich vor der Weiterarbeit bei Ihnen meldet. Bei einem Festpreis ist die Leistungsbeschreibung alles. Ein Festpreis für „Baum fällen“ ohne Angabe zu Entsorgung und Wurzelstock ist nur scheinbar fest.

Ein vergleichsweise günstiger Preis ist kein Warnzeichen an sich. Er wird es erst, wenn er nur dadurch zustande kommt, dass Leistungen fehlen, die später nachberechnet werden, oder dass Versicherung, Ausbildung und Steuern eingespart werden.

Was ein vollständiges Angebot enthalten muss

Ein gutes Angebot beschreibt den Baum, die Arbeitsweise und jede Nebenleistung. Es ist schriftlich und vor Arbeitsbeginn unterschrieben. Diese Punkte sollten Sie darin finden, entweder als Position mit Preis oder als ausdrücklicher Ausschluss:

  • Baum und Standort: Baumart, ungefähre Höhe, Stammumfang, Lage auf dem Grundstück.
  • Arbeitsweise: Fällung im Ganzen, Abtragen in Stücken mit Seilklettertechnik oder Einsatz einer Hubarbeitsbühne. Bei Arbeitsbühne und Kran gehören Kosten und Stellfläche dazu.
  • Entsorgung: Werden Stamm, Äste und Laub abtransportiert, gehäckselt oder bleiben sie als Brennholz vor Ort?
  • Wurzelstock: bleibt stehen, wird bodennah abgeschnitten oder ausgefräst. Das ist eine eigene Leistung, siehe Wurzelstockfräsung in München.
  • Absperrung: Muss Gehweg oder Straße gesichert werden? Für Arbeiten auf öffentlichem Grund kann eine Erlaubnis nötig sein, und das Angebot sollte sagen, wer sie einholt.
  • Genehmigung: Liegt sie vor, wird sie noch beantragt, und wer bereitet die Unterlagen vor?
  • Ersatzpflanzung: Falls die Genehmigung eine Ersatzpflanzung verlangt, ist sie Teil des Auftrags oder Ihre Sache?
  • Termin und Dauer, Anfahrt, Mehrwertsteuer und Zahlungsbedingungen.

Holen Sie zwei bis drei Angebote ein und vergleichen Sie sie Zeile für Zeile, nicht nach der Endsumme. Oft erklärt sich ein großer Preisunterschied durch eine einzige fehlende Position, meistens Entsorgung oder Wurzelstock.

Genehmigung und Fällantrag: wer kümmert sich?

In München braucht eine Fällung eine Genehmigung, wenn der Baum unter die Baumschutzverordnung fällt. Die Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München vom 8. Dezember 2025, bekannt gemacht am 30. Dezember 2025 und in Kraft seit 31. Dezember 2025, schützt Bäume, Sträucher und Klettergehölze ab 60 cm Stammumfang in 100 cm Höhe. Nach der vorherigen Verordnung vom 18. Januar 2013 lag die Grenze bei 80 cm. Obstgehölze, die dort weitgehend ausgenommen waren, sind nicht mehr generell ausgenommen. Viele Bäume, die früher frei waren, brauchen jetzt einen Antrag.

Wie der Antrag gestellt wird, an welche Stelle er geht und welche Angaben er braucht, erklärt der Beitrag Fällantrag in München. Eine Übersicht über die Verordnung selbst gibt der Beitrag zur Baumschutzverordnung München, und welche Bäume ohne Antrag gefällt werden dürfen, steht unter Welche Bäume darf man in München fällen.

Für die Wahl des Baumfällers zählt vor allem eine Frage: Spricht der Betrieb die Genehmigung von sich aus an? Ein Betrieb, der vor Ort den Stammumfang misst und Ihnen sagt, ob ein Antrag nötig ist, schützt Sie. Wer ohne Genehmigung einen geschützten Baum fällt oder fällen lässt, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße richtet sich nach § 12 Abs. 1 der Baumschutzverordnung in Verbindung mit Art. 57 Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Naturschutzgesetzes, der einen Rahmen bis zu 50.000 Euro vorsieht.

Ein weiterer Punkt: Die fachliche Begründung entscheidet oft über den Antrag. Die Behörde will wissen, warum der Baum weg muss. Ein Befund zu Vitalität, Schäden und Bruchsicherheit hilft mehr als ein Satz wie „der Baum ist zu groß“. Mehr zum Verfahren steht unter Baumfällung in München: alles zur Erlaubnis.

Wann gefällt werden darf: die Fällsaison ab 1. Oktober

Nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, Bäume außerhalb des Waldes in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte. Das Gesetz nimmt unter anderem gärtnerisch genutzte Grundflächen aus. Wie weit diese Ausnahme im Einzelfall reicht, sollten Sie nicht auf Zuruf entscheiden. Ein Betrieb, der eine Fällung im Sommer ohne nähere Prüfung anbietet, nimmt das Thema zu leicht.

Ab dem 1. Oktober beginnt damit die Zeit, in der die meisten Fällungen stattfinden. Für Sie hat das zwei Folgen. Gute Betriebe sind im Herbst und Winter gut ausgelastet, und eine Genehmigung braucht Vorlauf. Wer im Februar fällen will, sollte jetzt Angebote einholen und den Antrag stellen. Für Nadelbäume, bei denen oft Borkenkäfer oder Sturmschäden der Anlass sind, gibt der Beitrag Nadelbäume fällen in München weitere Hinweise.

Eine Ausnahme bildet die Gefahr: Droht ein Baum umzustürzen oder auf ein Haus zu fallen, kann sofort gehandelt werden. Nach § 6 der Baumschutzverordnung gilt die Genehmigung dann als erteilt, die Maßnahme muss der Baumschutzbehörde aber vorab, spätestens jedoch zwei Wochen nach der Durchführung, schriftlich angezeigt werden, mit Standort, Stammumfang, Baumart, Fotos der Gefahr und Datum. Ist die Gefahr nicht ausreichend belegt, gilt die Genehmigung nicht als erteilt. Was in so einem Fall zu tun ist, beschreibt der Beitrag zum Baum-Notdienst in München.

Warnzeichen: wann Sie einen Baumfäller ablehnen sollten

Die meisten Probleme kündigen sich früh an. Diese Warnzeichen sind ein Grund, abzulehnen oder zumindest genauer nachzufragen.

Haustürgeschäfte nach einem Sturm

Nach Unwettern ziehen manche Anbieter von Tür zu Tür und bieten an, beschädigte Bäume sofort zu entfernen. Der Druck ist hoch, die Angebote sind oft mündlich. Rechtlich haben Sie bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, als Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB. Die Frist beträgt nach § 355 BGB 14 Tage. Das Gesetz kennt allerdings Ausnahmen, etwa wenn Sie den Unternehmer selbst ausdrücklich zu dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten gerufen haben. Besser als jedes Widerrufsrecht ist es, nichts an der Haustür zu unterschreiben.

Vorkasse in bar

Eine Anzahlung kann bei großen Aufträgen mit Kran oder Arbeitsbühne sinnvoll sein. Eine Vorauszahlung in bar ohne schriftlichen Vertrag ist es nicht. Zahlen Sie per Überweisung und gegen Rechnung.

Keine Rechnung, „ohne Mehrwertsteuer geht es billiger“

Wer Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei seine steuerlichen oder sozialversicherungsrechtlichen Pflichten nicht erfüllt, leistet nach § 1 Abs. 2 SchwarzArbG Schwarzarbeit. Das Gesetz erfasst ausdrücklich auch den, der Leistungen ausführen lässt. Dazu kommt ein praktischer Nachteil: Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG setzt voraus, dass Sie eine Rechnung erhalten haben und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt ist. Bei Barzahlung ohne Rechnung entfällt sie.

„Um die Genehmigung kümmern wir uns nicht“

Die Verantwortung für einen geschützten Baum auf Ihrem Grundstück tragen Sie. Ein Betrieb muss den Antrag nicht für Sie stellen. Er sollte Sie aber darauf hinweisen, wenn einer nötig ist, und nicht mit der Fällung beginnen, bevor die Genehmigung vorliegt.

Fällung in der Schutzzeit

Wer zwischen März und September eine reguläre Fällung ohne Gefahrenlage anbietet und dazu nichts erklärt, ignoriert § 39 BNatSchG. Das sagt viel darüber, wie ernst der Betrieb andere Regeln nimmt.

Kein Ortstermin

Ein verbindliches Angebot für eine Fällung im engen Stadtgarten ist ohne Besichtigung kaum möglich. Fotos reichen für eine erste Einschätzung. Für einen Festpreis sollte jemand den Baum, die Zufahrt und die Umgebung gesehen haben.

Checkliste: Baumfäller in München beauftragen

Diese Liste können Sie beim Ortstermin oder beim Vergleich der Angebote abhaken.

  • ☐ Ortstermin hat stattgefunden, der Baum wurde angesehen und gemessen.
  • ☐ Stammumfang in 100 cm Höhe ist bekannt, die Genehmigungsfrage ist geklärt.
  • ☐ Bei geschütztem Baum: Genehmigung liegt vor oder ist beantragt.
  • ☐ Termin liegt zwischen 1. Oktober und 28. bzw. 29. Februar, oder es gibt einen geklärten Grund für eine Ausnahme.
  • ☐ SKT-B-Ausweis der kletternden Person gesehen, falls in Seilklettertechnik gearbeitet wird.
  • ☐ ETW, ETT oder FLL-Baumkontrolle im Team, Ablaufdatum geprüft.
  • ☐ Versicherungsbestätigung mit Deckungssumme liegt vor, Fällarbeiten sind eingeschlossen.
  • ☐ Schriftliches Angebot mit Arbeitsweise, Entsorgung, Wurzelstock, Absperrung und Genehmigung.
  • ☐ Abrechnungsmodell klar: Festpreis, Stundensatz mit Obergrenze oder Pauschale.
  • ☐ Zahlung per Überweisung gegen Rechnung vereinbart.
  • ☐ Nachbarn sind informiert, falls Äste über die Grenze ragen oder Flächen mitgenutzt werden.

Baumfäller in der Nähe: worauf es bei der Suche ankommt

Wer nach einem Baumfäller in der Nähe sucht, will meist kurze Wege und schnelle Termine. Das ist sinnvoll, denn Anfahrt kostet Zeit und Geld. Wichtiger als die Entfernung ist aber, ob der Betrieb München kennt: die Baumschutzverordnung, die Zuständigkeit der Lokalbaukommission, die Landschaftsschutzgebiete entlang von Isar und Würm. Ein ortskundiger Betrieb weiß auch, wann für Arbeiten am öffentlichen Straßenraum eine Erlaubnis nötig ist.

Bewertungen im Netz geben einen ersten Eindruck. Achten Sie dabei weniger auf die Sternezahl als auf den Inhalt: Wird Sauberkeit nach der Arbeit erwähnt, Pünktlichkeit, eingehaltene Preise? Und antwortet der Betrieb auf Kritik sachlich?

Häufige Fragen zum Baumfäller in München

Braucht ein Baumfäller eine bestimmte Ausbildung?

Für die Bezeichnung selbst gibt es keine vorgeschriebene Ausbildung und keine Meisterpflicht. Für Kletterarbeiten mit der Motorsäge ist SKT-B die Voraussetzung, die SVLFG stellt dafür einen Ausweis aus. ETW, ETT und FLL-Baumkontrolle sind freiwillige, aber nachprüfbare Zusatzqualifikationen.

Was kostet ein Baumfäller in München?

Das hängt von Baumhöhe, Lage, Entsorgung und Wurzelstock ab. Spannen nach Baumhöhe stehen im Beitrag Kosten einer Baumfällung in München. Bei Abrechnung nach Zeit liegen Fachbetriebe nach unserer Übersicht zum Baumpfleger-Stundensatz bei rund 70 bis 120 Euro pro Stunde.

Muss der Baumfäller den Fällantrag stellen?

Nein, er muss nicht. Viele Fachbetriebe bereiten aber die fachliche Begründung und die Unterlagen vor. Klären Sie das vor der Beauftragung und lassen Sie es ins Angebot schreiben. Wie der Antrag abläuft, steht im Beitrag Fällantrag München.

Darf im Oktober gefällt werden?

Ja. Die Schutzfrist nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG läuft vom 1. März bis zum 30. September. Ab dem 1. Oktober ist eine Fällung aus dieser Sicht möglich. Für geschützte Bäume braucht es zusätzlich die Genehmigung nach der Baumschutzverordnung.

Wie erkenne ich, ob ein Baumfäller versichert ist?

Bitten Sie um eine aktuelle Versicherungsbestätigung der Betriebshaftpflicht. Prüfen Sie Deckungssumme, Gültigkeit und ob Baumfällarbeiten und Seilklettertechnik ausdrücklich eingeschlossen sind.

Ist ein Festpreis besser als ein Stundensatz?

Für eine klar beschriebene Fällung nach Ortstermin meist ja, weil das Kostenrisiko beim Betrieb liegt. Bei schwer abschätzbarem Aufwand ist ein Stundensatz mit vereinbarter Obergrenze fairer für beide Seiten.

Ein Gespräch vor Ort klärt das meiste

Die beste Grundlage für die Wahl eines Baumfällers ist ein Termin am Baum. Dort lässt sich messen, ob eine Genehmigung nötig ist, welche Arbeitsweise passt und was das Angebot enthalten muss. Wie wir Fällungen in München planen und ausführen, beschreibt unsere Seite zur Baumfällung in München. Für einen Ortstermin erreichen Sie uns über die Kontaktseite.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom 1. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der Wortlaut der Gesetze und der Münchner Baumschutzverordnung sowie der Inhalt Ihres Bescheids.

Teile diesen Beitrag