Wer Baumpflege in der Nähe sucht, denkt meist an kurze Anfahrt und einen schnellen Termin. Im Großraum München entscheidet die Nähe aber über mehr: über die Regeln, die für Ihren Baum gelten. Die Landeshauptstadt München hat eine eigene Baumschutzverordnung, Ottobrunn, Unterhaching und Pullach haben jeweils eigene, Gräfelfing hat keine und regelt den Baumschutz über Bebauungspläne. Derselbe Baum kann deshalb an einer Adresse genehmigungsfrei und zwei Kilometer weiter genehmigungspflichtig sein. Ein Fachbetrieb aus der Region kennt diese Unterschiede. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie die Regeln an Ihrer Adresse prüfen. Außerdem geht es darum, woran Sie einen echten Betrieb vor Ort erkennen und warum die Entfernung im Preis steht.
Baumpflege König arbeitet von München aus, Georg-Pickl-Weg 3, 80995 München, in der Stadt und im Umland. Inhaber Arno König ist FLL-zertifizierter Baumkontrolleur. Für einen Ortstermin erreichen Sie uns unter 0172 8749599 oder per E-Mail an info@baumpflegekoenig.de.
Auf einen Blick
- Die Gemeinde bestimmt die Regeln. In München sind Gehölze ab 60 cm Stammumfang in 100 cm Höhe geschützt, in Ottobrunn Laubbäume schon ab 50 cm, Nadelbäume erst ab 80 cm.
- Obstbäume werden unterschiedlich behandelt. München und Ottobrunn schützen sie, Unterhaching nimmt Obstbäume mit Ausnahme von Walnuss und Wildobst aus.
- § 39 BNatSchG gilt überall gleich. Vom 1. März bis 30. September sind Fällungen und starke Rückschnitte verboten, schonende Pflegeschnitte bleiben erlaubt.
- Echte Nähe lässt sich prüfen. Ein Impressum mit Anschrift des Betriebssitzes, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ein Ortstermin vor dem Angebot unterscheiden einen Fachbetrieb von einer reinen Vermittlung.
- Im Sturmfall zählt die Dokumentation. Eine Gefahrenfällung gilt in München als genehmigt, muss aber spätestens zwei Wochen danach mit Fotos schriftlich angezeigt werden.
Was „in der Nähe“ bei Baumpflege wirklich bedeutet
Bei einem Elektriker oder Maler bedeutet Nähe vor allem kurze Wege. Bei Baumarbeiten kommt eine zweite Ebene dazu: das örtliche Recht. Bäume auf privaten Grundstücken stehen in Bayern oft unter dem Schutz einer kommunalen Verordnung. Jede Gemeinde darf dabei eigene Schwellenwerte, Ausnahmen und Verfahren festlegen.
Die Grundlage dafür steht im Bundesrecht. Nach § 29 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG kann sich der Schutz auf den gesamten Bestand an Bäumen in einem Gebiet erstrecken. Die Gemeinden im Landkreis nutzen dieselbe Ermächtigung, aber mit eigenen Ergebnissen.
Für Sie heißt das: Die Frage „Darf ich diesen Baum schneiden oder fällen?“ hat keine Antwort für ganz München und Umgebung. Sie hat eine Antwort für Ihr Grundstück. Ein Betrieb, der regelmäßig in Ihrer Gemeinde arbeitet, stellt diese Frage von sich aus. Wer von weit her kommt oder nur Aufträge weiterreicht, übersieht sie leichter.
Welche Qualifikationen ein Betrieb für Fällungen mitbringen sollte, beschreibt unser Beitrag Baumfäller in München wählen. Hier geht es um den Ort: welche Regeln wo gelten und was das für Ihre Suche bedeutet.
Derselbe Baum, fünf Gemeinden, fünf Antworten
Ein Vergleich von fünf Orten im Münchner Raum zeigt, wie weit die Regeln auseinanderliegen. Alle Werte beziehen sich auf den Stammumfang, gemessen in 100 cm Höhe über dem Erdboden. Das ist der Umfang, nicht der Durchmesser.
Landeshauptstadt München
Die Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München vom 8. Dezember 2025 ist seit 31. Dezember 2025 in Kraft. Nach § 1 Abs. 1 schützt sie „alle lebenden Bäume, Sträucher und Klettergehölze“, die in 100 cm Höhe einen Stammumfang von 60 cm und mehr haben. Ausnahmen für Obstbäume kennt sie nicht. Mehrstämmige Gehölze sind geschützt, wenn die Summe der Umfänge 60 cm erreicht und ein Stamm mindestens 40 cm misst.
Wichtig: Die Verordnung gilt nicht automatisch auf jedem Münchner Grundstück. Der Geltungsbereich ergibt sich nach § 1 Abs. 4 aus einer Übersichtskarte und 81 Detailkarten. Laut Fußnote der Verordnung ist er auch im GeoPortal München unter „Gültigkeitsbereich der Baumschutzverordnung“ abrufbar. Was die Verordnung im Einzelnen regelt, erläutert unsere Übersicht zur Münchner Baumschutzverordnung. Für einzelne Stadtteile haben wir eigene Beiträge, etwa zur Baumpflege in Solln.
Ottobrunn
Ottobrunn liegt direkt an der Stadtgrenze und hat eine eigene „Verordnung zum Schutz der Bäume in der Gemeinde Ottobrunn“. Die im Ortsrecht veröffentlichte Fassung trat am 1. Juli 2018 in Kraft (Baumschutzverordnung Ottobrunn, PDF). Geschützt sind Laubbäume einschließlich Obstbäumen ab 50 cm Stammumfang und Nadelbäume ab 80 cm. Die Verordnung gilt für die im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Alle Details zu Ersatzpflanzung und Ausgleich stehen in unserem Beitrag Baumpflege in Ottobrunn.
Unterhaching
Unterhaching hat seine Verordnung neu gefasst. Der Gemeinderat beschloss sie am 10. Dezember 2025, in Kraft ist sie seit 1. Februar 2026 (Baumschutzverordnung Unterhaching, PDF). Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 60 cm in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen. Bei mehrstämmigen Bäumen zählt die Summe, ein Stamm muss aber mindestens 50 cm erreichen. Nach § 4 Nr. 1 sind Obstbäume ausgenommen, „mit Ausnahme von Walnuss- und Wildobstbäumen“.
Pullach im Isartal
Pullach hat ebenfalls eine eigene Baumschutzverordnung. Sie gilt nach Angaben der Gemeinde Pullach innerhalb der bebauten Ortsteile. Geschützt sind Laubbäume mit einem Umfang über 60 cm und Nadelbäume über 80 cm, jeweils in 1 Meter Stammhöhe. Die Verordnung vom 22. Dezember 2022 wertet schon das Entfernen und Einkürzen stärkerer Äste sowie ein Auslichten oder Einkürzen der Krone über 10 Prozent der Baumhöhe als genehmigungspflichtige Veränderung (§ 3 Abs. 4). Die Gemeinde nennt auf ihrer Website eine noch engere Grenze: Eine Genehmigung braucht danach auch, wer ganze Äste entfernen oder einen Kronen- oder Mantelschnitt von über 5 Prozent vornehmen lassen will. Obstbäume sind in Pullach nicht ausgenommen, nur der ordnungsgemäße Obstbaumschnitt (§ 4 Nr. 4).
Gräfelfing
Gräfelfing geht einen anderen Weg. Die Gemeinde setzt nach eigener Aussage „auf Beratung und Dialog anstelle einer Regelung per Baumschutzverordnung“ (Gemeinde Gräfelfing, Baumschutz). Geschützt sind Bäume trotzdem. Der Schutz ergibt sich aus den Bebauungsplänen. Dort heißt es: „Bäume, vor allem Eichen, Linden, Ahorn, Ulmen, Eschen, Buchen und Waldkiefern mit einem Stammumfang ab 0,50 Metern gemessen auf einem Meter Höhe, sind zu erhalten.“ Wer davon abweichen will, braucht eine Fällgenehmigung der Gemeinde.
Was das für einen konkreten Baum bedeutet
Drei Beispiele machen die Unterschiede greifbar. Sie beruhen nur auf den Schwellenwerten. Den Geltungsbereich und Sonderfälle muss man im Einzelfall trotzdem prüfen.
- Apfelbaum mit 70 cm Umfang: In München und Ottobrunn geschützt. In Unterhaching als Obstbaum ausgenommen.
- Fichte mit 70 cm Umfang: In München und Unterhaching geschützt. In Ottobrunn und Pullach unter der Schwelle für Nadelbäume von 80 cm.
- Linde mit 55 cm Umfang: In Ottobrunn geschützt. In München, Unterhaching und Pullach noch unter der Schwelle. In Gräfelfing über den 0,50 Metern, sofern ein Bebauungsplan mit dieser Festsetzung gilt.
| Ort | Regelwerk | Schutzschwelle in 100 cm Höhe | Obstbäume | Gefahrenfall |
|---|---|---|---|---|
| München | Baumschutzverordnung vom 8.12.2025 | ab 60 cm, Bäume, Sträucher, Klettergehölze | geschützt | Genehmigung gilt als erteilt, schriftliche Anzeige vorab, spätestens zwei Wochen danach |
| Ottobrunn | Baumschutzverordnung, Fassung 2018 | Laubbäume ab 50 cm, Nadelbäume ab 80 cm | geschützt | Genehmigung gilt als erteilt, unverzüglich anzeigen |
| Unterhaching | Baumschutzverordnung, in Kraft 1.2.2026 | mehr als 60 cm | ausgenommen, außer Walnuss und Wildobst | Genehmigung gilt als erteilt, schriftliche Anzeige vorab, spätestens zwei Wochen danach |
| Pullach | Baumschutzverordnung vom 22.12.2022 | Laubbäume über 60 cm, Nadelbäume über 80 cm | geschützt, ordnungsgemäßer Obstbaumschnitt ausgenommen | Genehmigung gilt als erteilt, schriftliche Anzeige unverzüglich, spätestens zwei Wochen danach |
| Gräfelfing | keine Verordnung, Festsetzungen in Bebauungsplänen | ab 0,50 m, vor allem genannte Laubbaumarten und Waldkiefer | im Bebauungsplan prüfen | bei der Gemeinde erfragen |
Die Tabelle zeigt einen Ausschnitt, keine vollständige Liste. Weitere Gemeinden im Landkreis München haben eigene Verordnungen. Das Landratsamt München bietet auf seiner Seite zum Baumschutz eine „Baumschutzverordnungen Kurzfassung“ als PDF an. Maßgeblich bleibt immer der aktuelle Text Ihrer Gemeinde.
Pflegeschnitt: nicht überall gleich frei
Auch beim Schnitt unterscheiden sich die Regeln. In München ist nach § 4 Nr. 5 der Baumschutzverordnung „der fachgerechte Gehölzschnitt nach den anerkannten Regeln der Technik, der den Bestand erhält und fördert“ von den Verboten ausgenommen. Unterhaching nimmt in § 4 Nr. 4 ebenfalls „den fachgerechten Baumschnitt, der den Baumbestand erhält und pflegt“ aus.
Pullach zieht die Grenze enger. Die Verordnung kennt keine allgemeine Ausnahme für den fachgerechten Baumschnitt und behandelt schon ein Einkürzen der Krone über 10 Prozent der Baumhöhe als Veränderung. Nach Angaben der Gemeinde braucht sogar ein Kronen- oder Mantelschnitt von über 5 Prozent eine Genehmigung. Ein Rückschnitt, der in München als Pflege gilt, kann in Pullach also antragspflichtig sein.
Was „fachgerecht“ bedeutet, beschreiben die ZTV-Baumpflege der FLL, die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege. Die Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) gibt sie heraus. Wer nach diesem Regelwerk arbeitet, schneidet am Astring, entnimmt Totholz und kürzt die Krone nicht einfach ein.
Verboten bleibt in München nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 ausdrücklich, „das Einkürzen des Leittriebs oder das künstliche Kleinhalten der Krone“. Ein Kappungsschnitt ist deshalb kein Pflegeschnitt, auch wenn er so angeboten wird. Was bei einem fachgerechten Schnitt passiert, zeigt unsere Seite zu Baumpflege und Rückschnitt in München.
§ 39 BNatSchG gilt in jeder Gemeinde
Bei aller örtlichen Vielfalt gibt es eine Regel, die überall gleich ist. Nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, Bäume außerhalb des Waldes „in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“. Zulässig bleiben „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“.
Das Gesetz nimmt gärtnerisch genutzte Grundflächen von dieser Frist aus. Wie weit diese Ausnahme bei einem Hausgarten reicht, ist im Einzelfall zu prüfen und keine Frage für ein schnelles Ja am Telefon. Unabhängig davon gilt der Artenschutz nach § 44 BNatSchG das ganze Jahr. Nester und Höhlen geschützter Arten dürfen auch im Winter nicht zerstört werden.
Für die Planung heißt das: Fällungen und stärkere Rückschnitte gehören in die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar. Braucht Ihr Baum eine Genehmigung, sollten Sie den Antrag früh stellen, damit die Arbeit noch vor dem 1. März möglich ist. Wie der Antrag in München abläuft, erklärt unser Beitrag zum Fällantrag in München. Den passenden Zeitpunkt für jede Schnittart zeigt der Beitrag Wann ist die beste Zeit für den Baumschnitt.
So prüfen Sie, welche Regeln an Ihrer Adresse gelten
Mit fünf Schritten klären Sie die Rechtslage für Ihren Baum, bevor Sie einen Betrieb beauftragen. So können Sie auch die Aussagen eines Anbieters einordnen.
- Gemeinde bestimmen. Maßgeblich ist die politische Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Sendling, Solln oder Pasing sind Stadtteile von München. Ottobrunn, Gräfelfing, Pullach und Unterhaching sind eigenständige Gemeinden im Landkreis München.
- In München den Geltungsbereich prüfen. Die Karten zur Baumschutzverordnung liegen bei der Baumschutzbehörde der Lokalbaukommission aus. Laut Verordnung sind sie auch im GeoPortal München unter „Gültigkeitsbereich der Baumschutzverordnung“ einsehbar.
- Im Umland das Ortsrecht lesen. Die meisten Gemeinden veröffentlichen ihre Satzungen und Verordnungen auf der eigenen Website. Fehlt dort eine Baumschutzverordnung, fragen Sie im Rathaus nach Festsetzungen in Bebauungsplänen.
- Bebauungsplan prüfen. Auch dort, wo eine Verordnung gilt, können Bebauungspläne zusätzliche Erhaltungs- oder Pflanzpflichten enthalten. Ottobrunn und Unterhaching weisen in ihren Verordnungen ausdrücklich darauf hin.
- Stammumfang messen. Legen Sie ein Maßband in 100 cm Höhe um den Stamm. 60 cm Umfang entsprechen rechnerisch rund 19 cm Durchmesser. Bei mehreren Stämmen notieren Sie jeden einzeln.
Bleibt danach eine Unsicherheit, ist ein Ortstermin der nächste Schritt. Welche Bäume in München ohne Antrag gefällt werden dürfen, fasst unser Beitrag Welche Bäume darf man in München fällen zusammen.
Fachbetrieb vor Ort oder Vermittlungsportal?
Wer „Baumpflege in der Nähe“ sucht, landet oft zuerst auf Vermittlungsportalen und Branchenverzeichnissen. Diese Seiten sammeln Anfragen und geben sie an Betriebe weiter. Das ist nicht unseriös. Sie wissen dabei aber oft nicht, wer am Ende kommt, wo der Betrieb sitzt und ob er Ihre Gemeinde kennt.
Ein echter Betrieb vor Ort lässt sich an wenigen Punkten erkennen. Der wichtigste ist das Impressum. Nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz müssen geschäftsmäßige Anbieter unter anderem den Namen und „die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind“ angeben. Besitzt der Anbieter eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, gehört auch sie ins Impressum.
| Merkmal | Fachbetrieb vor Ort | Reine Vermittlung |
|---|---|---|
| Impressum | Betriebssitz mit Straße und Hausnummer, Inhaber oder Geschäftsführung | Sitz des Portals, nicht des ausführenden Betriebs |
| Ansprechpartner | dieselbe Person bei Anfrage, Ortstermin und Ausführung | wechselnde Ansprechpartner, Betrieb steht erst nach der Anfrage fest |
| Angebot | nach Besichtigung, mit Arbeitsweise, Entsorgung und Genehmigungsfrage | häufig Pauschale ohne Ortstermin |
| Ortskenntnis | kennt Verordnung und Zuständigkeit Ihrer Gemeinde | abhängig vom zufällig vermittelten Betrieb |
| Nachweise | Qualifikationen und Versicherungsbestätigung auf Nachfrage | muss beim ausführenden Betrieb erfragt werden |
Diese Fragen stellen Sie jedem Anbieter
- Wo ist Ihr Betriebssitz? Vergleichen Sie die Antwort mit dem Impressum. Ein Firmenname mit „München“ im Titel sagt nichts über den Sitz.
- Wer kommt zum Ortstermin, und wer arbeitet später am Baum? Bei einer Vermittlung sind das oft andere Personen.
- Welche Qualifikationen hat das Team? Für Kletterarbeiten mit der Motorsäge ist die Seilklettertechnik SKT-B der Standard. Die SVLFG stellt dafür einen Ausweis aus. Für die Beurteilung des Baumzustands zählt eine FLL-zertifizierte Baumkontrolle.
- Arbeiten Sie nach ZTV-Baumpflege? Die Antwort zeigt, ob der Betrieb das Regelwerk für fachgerechten Schnitt kennt.
- Können Sie eine aktuelle Bestätigung Ihrer Betriebshaftpflicht zeigen? Prüfen Sie, ob Baumarbeiten und Seilklettertechnik eingeschlossen sind.
- Welche Verordnung gilt für meinen Baum? Ein ortskundiger Betrieb kann das nach einem Blick auf Adresse und Stammumfang einordnen.
Baumpflege König hat seinen Sitz am Georg-Pickl-Weg 3 in 80995 München. Inhaber Arno König ist FLL-zertifizierter Baumkontrolleur. Wie wir Bäume beurteilen und dokumentieren, beschreibt der Beitrag zum Baumkataster nach FLL.
Warum die Entfernung im Preis steht
Nähe spart Geld, aber weniger, als viele denken. Die Anfahrt ist meist eine eigene Position im Angebot. Unser Beitrag zum Stundensatz eines Baumpflegers in München zeigt, wie sich Anfahrt, Stundensatz und Entsorgung zusammensetzen. Wie hoch die Anfahrt ausfällt, hängt von Entfernung und Fahrzeug ab; fragen Sie sie im Angebot als eigene Position ab. Bei einer Arbeit von mehreren Stunden ist sie meist ein kleiner Teil des Gesamtpreises.
Stärker wirken sich drei andere Punkte aus, die ebenfalls mit dem Ort zu tun haben:
- Entsorgung: Schnittgut muss gehäckselt und abtransportiert werden. Jede zusätzliche Fahrt mit voller Ladung kostet Zeit. Kurze Wege zur Annahmestelle senken diesen Aufwand.
- Arbeitsbühne und Technik: Eine Hubarbeitsbühne muss angefahren, aufgestellt und wieder abgebaut werden. Steht sie auf öffentlichem Grund, kann eine Erlaubnis für Absperrung oder Halteverbot nötig sein. Ein ortskundiger Betrieb weiß, wo diese beantragt wird.
- Zugang zum Baum: Im Hinterhof, über einem Wintergarten oder zwischen Garagen wird der Baum Stück für Stück abgetragen. Diese Lage bestimmt die Arbeitszeit stärker als die Anfahrt.
Sparen können Sie vor allem durch Bündeln. Mehrere Bäume in einem Termin verteilen Anfahrt und Rüstzeit auf mehr Arbeit. Das gilt auch für Nachbarn: Wenn zwei Grundstücke in derselben Straße Pflege brauchen, lohnt sich eine gemeinsame Anfrage. Richtwerte für Fällungen nach Baumhöhe stehen im Beitrag Was kostet eine Baumfällung in München. Jede Angabe dort ist ein „ab“ oder „ca.“, der verbindliche Preis entsteht erst nach der Besichtigung.
Sturmschaden: wenn Nähe am meisten zählt
Den größten Unterschied macht die Entfernung nach einem Sturm. Ein Baum ist auf das Dach gestürzt, ein gebrochener Ast hängt über dem Gehweg, die Wurzelplatte hat sich gehoben. In solchen Lagen ist ein Betrieb in der Region im Vorteil, weil er Wege und Zufahrten kennt.
Ehrlich ist dabei auch: Nach einem großen Unwetter sind alle Betriebe gleichzeitig gefragt. Eine feste Zusage für eine bestimmte Uhrzeit wäre unseriös. Rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen ehrlich, wann wir vor Ort sein können. Bis dahin gilt: Abstand halten, den Bereich absperren und bei Gefahr für Personen oder Straßenverkehr die Feuerwehr verständigen.
Was rechtlich gilt
Für akute Gefahren sehen die Verordnungen von München, Ottobrunn, Unterhaching und Pullach eine Sonderregel vor. In München gilt nach § 6 Abs. 1 der Baumschutzverordnung die Genehmigung für „Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbar drohender Gefahren“ als erteilt. Die Maßnahme ist der Baumschutzbehörde aber „vorab, spätestens jedoch zwei Wochen nach Durchführung“ schriftlich anzuzeigen. Wird die Gefahrenlage nicht hinreichend belegt, gilt die Genehmigung nicht als erteilt.
Unterhaching verlangt in § 6 dieselbe Anzeige binnen zwei Wochen. Pullach verlangt sie nach § 7 „unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Durchführung“. In Ottobrunn sind solche Maßnahmen nach § 5 der Gemeinde „unverzüglich anzuzeigen“. Auch § 39 BNatSchG steht einer Notmaßnahme nicht im Weg. Nach Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 Buchst. c gilt die Schutzfrist nicht für Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können und der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.
Was Sie dokumentieren sollten
Die Münchner Verordnung nennt die Mindestangaben für die Anzeige. Halten Sie diese Punkte fest, am besten noch vor den ersten Schnitten:
- Standort des Baums mit Adresse und Lage auf dem Grundstück
- Stammumfang in 100 cm Höhe und Baumart
- konkrete Beschreibung der drohenden Gefahr mit Fotos
- Datum der durchgeführten Maßnahme
Ein Fachbetrieb hilft, diese Unterlagen vollständig zu machen. Wie wir bei Sturmschäden vorgehen, steht auf unserer Seite zur Notfällung bei Sturmschaden in München. Was in den ersten Stunden zu tun ist, beschreibt der Beitrag zum Baum-Notdienst in München.
Unser Einsatzgebiet im Großraum München
Baumpflege König arbeitet von München aus in der Stadt und im Umland. Zu unserem Einsatzgebiet gehören das Stadtgebiet München mit Stadtteilen wie Sendling und Solln sowie Gemeinden wie Ottobrunn und Gräfelfing. Ob wir an Ihrer Adresse im weiteren Großraum München arbeiten, klären wir bei Ihrem Anruf.
Bei jedem Auftrag steht am Anfang dieselbe Frage: Muss überhaupt geschnitten werden? Oft genügt die Entnahme von Totholz. Steht ein Eingriff an, ordnen wir den Baum nach den Regeln der jeweiligen Gemeinde ein. Wir prüfen die Krone auf Bruten und Höhlen und bereiten auf Wunsch die Unterlagen für den Antrag vor. Unsere Leistungen von der Kronenpflege bis zur Baumfällung in München finden Sie auf den Leistungsseiten.
Häufige Fragen zur Baumpflege in der Nähe
Gilt die Münchner Baumschutzverordnung auch im Umland?
Nein. Sie gilt nur innerhalb der in ihren Karten festgelegten Gebiete der Landeshauptstadt München. Gemeinden wie Ottobrunn, Unterhaching oder Pullach haben eigene Verordnungen mit anderen Schwellenwerten. Gräfelfing hat keine Verordnung und regelt den Baumschutz über Bebauungspläne.
Wie finde ich heraus, ob mein Baum geschützt ist?
Bestimmen Sie zuerst die Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Lesen Sie dann deren Verordnung oder fragen Sie im Rathaus nach Bebauungsplänen. Messen Sie zum Schluss den Stammumfang in 100 cm Höhe. In München zeigt das GeoPortal den Geltungsbereich der Verordnung.
Darf ich einen Obstbaum ohne Genehmigung fällen?
Das hängt vom Ort ab. In München sind Obstbäume ab 60 cm Stammumfang geschützt, in Ottobrunn schon ab 50 cm. In Unterhaching sind Obstbäume ausgenommen, Walnuss- und Wildobstbäume aber nicht. § 39 BNatSchG und der Artenschutz gelten in jedem Fall.
Ist ein Betrieb aus der Nähe automatisch günstiger?
Nicht unbedingt. Die Anfahrt ist meist nur ein kleiner Teil des Preises. Mehr Gewicht haben Zugang zum Baum, Technik und Entsorgung. Ein ortskundiger Betrieb spart aber oft Aufwand bei Genehmigung und Absperrung.
Woran erkenne ich, ob hinter einer Website ein echter Betrieb steht?
Am Impressum mit der Anschrift des Betriebssitzes, an einem festen Ansprechpartner und an einem Ortstermin vor dem Angebot. Fragen Sie nach Qualifikationen wie SKT-B oder FLL-Baumkontrolle und nach einer aktuellen Versicherungsbestätigung.
Was muss ich nach einer Notfällung tun?
In München zeigen Sie die Maßnahme der Baumschutzbehörde schriftlich an, spätestens zwei Wochen danach. Nötig sind Standort, Stammumfang, Baumart, eine Beschreibung der Gefahr mit Fotos und das Datum. In anderen Gemeinden gelten eigene Fristen, in Ottobrunn etwa „unverzüglich“.
Nähe heißt: die Regeln vor Ort kennen
Die beste Baumpflege in der Nähe ist nicht einfach die mit der kürzesten Anfahrt. Es ist ein Betrieb, der weiß, welche Verordnung an Ihrer Adresse gilt, und der Ihnen das vor dem ersten Schnitt sagt. Prüfen Sie Impressum und Nachweise, bestehen Sie auf einem Ortstermin und lassen Sie sich die Genehmigungsfrage schriftlich beantworten.
Sie haben im Großraum München einen Baum, bei dem Sie unsicher sind? Schreiben Sie uns oder rufen Sie an unter 0172 8749599. Wir sehen uns den Baum vor Ort an und sagen Ihnen, ob es um Pflege, um einen Antrag oder um gar nichts geht.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 6. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der aktuelle Wortlaut der Gesetze, die Verordnung Ihrer Gemeinde, gültige Bebauungspläne und der Inhalt Ihres Bescheids.