Wer in München Laubbäume fällen lassen will, zum Beispiel eine Eiche, Buche oder Kastanie, braucht im Geltungsbereich der Verordnung ab 60 cm Stammumfang in 100 cm Höhe eine Genehmigung der Baumschutzbehörde. Das entspricht rund 19 cm Stammdurchmesser. Eine Regel, die für Eiche, Buche oder Kastanie anders gilt als für andere Laubbäume, enthält die Münchner Baumschutzverordnung nicht. Was die Art ändert, ist der Ablauf der Arbeit: Die Eiche kann den Eichenprozessionsspinner tragen, die Buche den Brandkrustenpilz am Stammfuß, die Rosskastanie das Rosskastanien-Sterben. Und was die Ersatzpflanzung kostet, richtet sich nach einem Punkteschema, in dem die Art gar nicht vorkommt. Genau dieses Schema erklären wir hier mit Rechenbeispielen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Münchner Baumschutzverordnung in der Fassung vom 8. Dezember 2025, in Kraft seit 31. Dezember 2025, schützt Gehölze ab 60 cm Stammumfang in 100 cm Höhe. Artenausnahmen für Eiche, Buche oder Kastanie gibt es nicht (§ 4).
- Wie viele Ersatzbäume verlangt werden, bestimmt Anlage B: Der Stammumfang bringt 1 bis 12 Punkte, die Vitalität 1 bis 5, besondere Merkmale bis zu 3. Die Baumart bringt keinen Punkt.
- Der Rahmen laut Anlage B reicht von einem Ersatzbaum bei 2 bis 4 Punkten (Ausgleichszahlung 5.000 Euro) bis zu vier Ersatzbäumen bei 18 bis 20 Punkten (20.400 Euro). Bei Einzelfällgenehmigungen wird die Ausgleichszahlung in der Regel auf 20 Prozent gekürzt (Nr. 4.2.3), und sie kommt nur in Betracht, wenn eine Ersatzpflanzung nicht möglich oder zumutbar ist.
- Eiche: Der Eichenprozessionsspinner hat laut LWF bis zu 700.000 Brennhaare je Altraupe, die Gespinste werden durch Fällungen verteilt. Buche: Der Brandkrustenpilz sitzt am Stammfuß, die Krone bleibt lange unauffällig. Rosskastanie: Die LWF empfahl 2018, infizierte Bäume nur zu fällen, wenn Folgeerreger die Verkehrssicherheit gefährden.
- Die Fällgenehmigung nach der Baumschutzverordnung deckt den Artenschutz nicht ab. Wir planen Fällungen für Oktober bis Februar.
Laubbäume fällen in München: Wann die Genehmigung greift
Die Münchner Baumschutzverordnung schützt nach § 1 Abs. 1 „alle lebenden Bäume, Sträucher und Klettergehölze“, die in 100 cm Höhe über dem Erdboden einen Stammumfang von 60 cm und mehr haben. Gemessen wird der Umfang, nicht der Durchmesser. Wer kein Maßband zur Hand hat, rechnet: Umfang geteilt durch 3,14 ergibt den Durchmesser. Ein Baum mit 60 cm Umfang hat also rund 19 cm Durchmesser, ein Baum mit 250 cm Umfang rund 80 cm.
Bei mehrstämmigen Gehölzen zählt nach § 1 Abs. 2 die Summe der Stammumfänge, sobald sie 60 cm erreicht und mindestens ein Stamm 40 cm oder mehr misst. Als mehrstämmig gilt auch ein Baum, der sich unterhalb von 100 cm Höhe gabelt.
Verboten ist nach § 3, geschützte Gehölze ohne Genehmigung zu fällen, abzuschneiden, zu entwurzeln oder durch Eingriffe so zu verändern, dass sich das charakteristische Aussehen ändert oder das Wachstum behindert wird, etwa durch das Einkürzen des Leittriebs oder künstliches Kleinhalten der Krone. Wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung fällt, handelt nach § 12 Abs. 1 ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld nach Art. 57 BayNatSchG belegt werden. Was als Schnitt noch erlaubt ist, erklärt unser Beitrag zum Bäume schneiden in München. Die Verordnung gilt außerdem nur innerhalb der Gebiete, die in den Karten der Anlagen A1 bis A82 eingezeichnet sind. Ob Ihre Adresse darin liegt, sagt Ihnen die Lokalbaukommission oder das GeoPortal München.
Keine Ausnahme für Eiche, Buche oder Kastanie
§ 4 der Verordnung nennt die Ausnahmen abschließend: gewerbliche Baumschulen und Gärtnereien, Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, Schnitthecken, Klettergehölze an Bäumen oder Sträuchern, der fachgerechte Gehölzschnitt nach den anerkannten Regeln der Technik und die Pflege auf öffentlichen Grünflächen, Straßen und Bahnanlagen. Eine Baumart steht nicht in der Liste.
Verwirrung stiftet eine Fußnote in Anlage B. Dort heißt es, Walnuss, Holzbirne, Holzapfel, Vogelkirsche, Wildkirsche, Holunder, Haselnuss und Esskastanie seien keine Obstgehölze im Sinne der Verordnung. Das ist keine Ausnahmeliste. Die Fußnote regelt nur, dass diese Arten nach der Tabelle für Laubbäume bewertet werden und nicht nach der Obstbaum-Tabelle. Geschützt sind sie ab 60 cm Stammumfang wie jeder andere Baum.
Wie ein Antrag aufgebaut ist, welche Unterlagen die Behörde verlangt und welcher von drei Wegen für Ihr Grundstück gilt, steht im Beitrag zum Fällantrag in München. Die Gründe, aus denen eine Genehmigung erteilt werden kann, behandelt die Übersicht zur Baumfällung-Genehmigung in München. Liegt Ihr Grundstück in einer Umlandgemeinde, kann dort eine eigene Verordnung gelten, wie wir in Baumpflege in der Nähe zeigen.
Eiche, Buche, Kastanie: Was die Art beim Fällen verändert
Rechtlich sind die drei Arten gleichgestellt. Praktisch bringt jede ein typisches Thema mit, das vor der Fällung geklärt sein sollte. Die Übersicht fasst zusammen, was die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) und das österreichische Bundesforschungszentrum für Wald (BFW) dazu schreiben.
| Baumart | Typisches Thema | Was das für die Fällung bedeutet |
|---|---|---|
| Eiche (Stiel-, Trauben-, Roteiche) | Eichenprozessionsspinner mit Brennhaaren | Gespinste nicht berühren, Arbeiten nur mit Körpervoll- und Atemschutz, Bekämpfung durch Fachleute |
| Buche | Brandkrustenpilz an Wurzelbereich und Stammfuß | Die Krone zeigt lange nichts, bohrende Verfahren erfassen den Holzabbau nicht, Befund braucht eine genaue Diagnose |
| Rosskastanie | Rosskastanien-Sterben (Bakterium Pae) mit Folgepilzen | LWF-Empfehlung 2018: Fällung nur, wenn Folgeerreger die Verkehrssicherheit gefährden, Schnittgut abgedeckt abfahren, nicht häckseln |
Quellen: LWF-Merkblatt 15 „Eichenprozessionsspinner“; BFW, „Der Brandkrustenpilz“ (2007), veröffentlicht auf waldwissen.net; LWF, „Rosskastanien-Sterben im städtischen Grün“ (2018), veröffentlicht auf waldwissen.net.
Eiche: Der Eichenprozessionsspinner entscheidet über den Schutz des Teams
Laut LWF-Merkblatt 15 kommt der Eichenprozessionsspinner in Bayern an Stiel- und Traubeneiche sowie an der amerikanischen Roteiche vor. Seine Raupen tragen nur 0,2 mm lange Brennhaare mit Widerhaken, die das Eiweiß Thaumetopoein enthalten. Jede Altraupe besitzt bis zu 700.000 davon. Sie reizen Haut und Schleimhäute mechanisch und lösen eine allergische Reaktion aus, die bei wiederholtem Kontakt stärker werden kann.
Für die Fällung ist ein Punkt entscheidend: Die Gefahr endet nicht mit der Raupenzeit. Die LWF schreibt, dass Häutungsnester und die Reste der Verpuppungsgespinste über Jahre am Baum oder am Boden bleiben und das Toxin mehrere Jahre aktiv ist. Die Gespinste „fallen herab oder werden durch Baumfällungen verteilt“. Als Vorsichtsmaßnahme nennt das Merkblatt, Holzernte- und Pflegemaßnahmen nur mit Körpervollschutz und Atemschutz durchzuführen und die Bekämpfung Fachleuten zu überlassen. Abflämmen oder Abspritzen mit dem Wasserstrahl lehnt die LWF ausdrücklich ab, weil beides die Brennhaare weiter verteilt.
Auch das Holz bleibt ein Thema: Brennholz aus Befallsgebieten nennt die LWF einen Risikofaktor. Sehen Sie an Ihrer Eiche Gespinste an Stamm oder Starkästen, berühren Sie diese nicht, meiden Sie den Bereich unter der Krone und rufen Sie uns an. Vor dem ersten Schnitt muss geklärt sein, welche Schutzausrüstung nötig ist und wie das Material entsorgt wird. Die Gefährdung ist laut LWF während der Fraßzeit der Raupen am größten, die von Mai bis Mitte oder Ende Juni reicht.
Buche: Der Brandkrustenpilz sitzt unten und zeigt sich oben spät
Das BFW zählt den Brandkrustenpilz in einem Beitrag von 2007 zu den gefährlichsten holzabbauenden Pilzarten. Er befällt Wurzel- und unteren Stammbereich vor allem an Buche, Linde, Ahorn, Rosskastanie und Hainbuche, daneben auch an Eiche. Seine Fruchtkörper liegen meist tief am Stammfuß oder in Wurzelnischen und lassen sich von abbröckelnder Borke schwer unterscheiden. Im Frühjahr, zwischen April und Mai, sind sie am besten zu erkennen: Dann bilden sich weiße oder gräuliche, mehlartige Zuwachszonen.
Das Tückische steht im selben Text: Weil die Krone über den intakten Splint weiter versorgt wird, zeigt sie zunächst keine Schäden. Erst in einer fortgeschrittenen Phase folgen Kroneneinzug, mehr Totholz und Kronenauflichtung. Deshalb können, so das BFW, „vermeintlich vitale“ Bäume bei plötzlich auftretendem Wind unvorhergesehen brechen. Bohrende Verfahren erfassen den tatsächlichen Holzabbau nicht.
Bei der Buche sieht es etwas anders aus. Laut BFW verschließt eine vitale Buche dem Pilz die natürlichen Wege, und je nach Vitalität kann sie einen Befall teilweise eingrenzen. Typisch sind rippenartige Wülste am Stamm, sie zeigen eine Abwehrreaktion. Bei ausgeprägtem Stammfuß und niedrigem Verhältnis von Höhe zu Durchmesser ist die Bruchgefahr bei der Buche geringer als bei der Linde. Ein Wulst am Stammfuß ist deshalb ein Grund für eine genaue Untersuchung, kein Entwarnungssignal: Das BFW hält eine genaue Diagnose beim Brandkrustenpilz für unumgänglich. Wie wir dabei vorgehen, beschreiben wir im Beitrag Pilzbefall am Baum erkennen. Eine Genehmigung kommt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung in Betracht, wenn Stand- oder Bruchsicherheit fehlen und sich das nicht anders zumutbar beheben lässt, bei nachlassender Vitalität auch nach Nr. 2 (Vitalität des Gehölzes eingeschränkt).
Rosskastanie: Braune Blätter sind noch kein Fällgrund
Die LWF unterscheidet in ihrem Beitrag von 2018 bei der Rosskastanie zwei Dinge. Blattbräune und Kastanien-Miniermotte sind nach ihrer Darstellung vor allem eine ästhetische Wertminderung neben Zuwachsverlusten. Das Rosskastanien-Sterben dagegen wird vom Bakterium Pseudomonas syringae pv. aesculi (Pae) ausgelöst. Die LWF beschreibt es als Komplexerkrankung: Pae öffnet als Primärschädling die Tür für holzzerstörende Pilze, die den Baum eigentlich zum Absterben bringen. Zwischen Erstbefall und den ersten Fruchtkörpern der Folgepilze können je nach Vitalität mehrere Jahre vergehen.
Als Warnzeichen nennt die LWF eine verlichtete Krone sowie im Frühjahr rostfarbene oder geschwärzte Flüssigkeit, die aus Rissen in der Rinde quillt. Die Fruchtkörper der Folgepilze zeigen sich mehrheitlich im Winterhalbjahr. Zu diesem Zeitpunkt sei die Weißfäule „bereits weit vorangeschritten“ und die Stabilität der befallenen Baumteile nicht mehr gewährleistet. Das ist ein Grund, kranke Kastanien auch im Winter kontrollieren zu lassen.
Die Empfehlung der LWF ist zurückhaltend: Nach dem Stand von 2018 sollen mit dem Bakterium infizierte Bäume nur gefällt werden, wenn nachfolgende Erreger den Baum befallen und die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Altbäume widerstehen dem Erreger deutlich besser als Jungbäume, und Pflegemaßnahmen sollen auf ein Minimum beschränkt werden. Fällt der Baum, soll das infizierte Material möglichst abgedeckt oder in geschlossenen Behältern abgefahren und anschließend verbrannt oder kompostiert werden, wobei beim Kompostieren eine Erhitzung auf über 60 °C nötig ist. Hacken und Schreddern gilt es zu vermeiden, Werkzeuge werden desinfiziert. Zugelassene Pflanzenschutzmittel gegen das Bakterium standen 2018 nicht zur Verfügung.
Für die Ersatzpflanzung ist ein weiterer Satz der LWF nützlich: Von Neu- oder Nachpflanzungen von Rosskastanien an Stressstandorten im städtischen Grün rät sie ab und nennt als Ersatz zum Beispiel Vogelkirsche oder Esskastanie. Wer eine Kastanie im Garten oder an der Hauszufahrt hat, sollte sie zuerst kontrollieren lassen.
Ersatzpflanzung nach Anlage B: So rechnet die Behörde
Die Genehmigung zur Fällung kann nach § 7 mit der Auflage verbunden werden, eine angemessene Ersatzpflanzung zu leisten. Wie viele Bäume das sind, ergibt sich aus Anlage B der Verordnung („Gehölzbewertung, Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen“, ausgefertigt am 8. Dezember 2025). Die Logik dahinter nennt Anlage B selbst: Je älter, also je größer der Stammumfang, und je gesünder ein Gehölz ist, desto höher wird es bepunktet. Große Stämme zählen auch wegen ihrer zusätzlichen Lebensraumangebote mehr, etwa Moospolster, Rindenverstecke und Höhlungen.
Eiche, Buche und Kastanie werden alle nach Tabelle 2.1 „Gehölze (ausgenommen Obst- und Klettergehölze)“ bewertet. Die Punkte setzen sich aus drei Kriterien zusammen.
| Kriterium | Bewertungsklasse | Punkte |
|---|---|---|
| Stammumfang (eine Klasse) | 60 bis 80 cm | 1 |
| über 80 bis 120 cm | 2 | |
| über 120 bis 200 cm | 3 | |
| über 200 bis 300 cm | 5 | |
| über 300 bis 400 cm | 8 | |
| über 400 cm | 12 | |
| Vitalität (eine Klasse) | vital | 5 |
| vital, aber leicht abbauend | 3 | |
| abbauend | 1 | |
| Besondere Merkmale (Mehrfachnennung möglich) | stadtgestalterische oder kulturhistorische Bedeutung | je 1 |
| Gebiet mit ungünstiger bioklimatischer Situation | je 1 | |
| arttypischer Habitus gut ausgeprägt | je 1 |
Quelle: Baumschutzverordnung München, Anlage B, Tabelle 2.1 (Fassung vom 8. Dezember 2025).
Das Maximum liegt bei 20 Punkten: 12 für einen Stammumfang über 4 m, 5 für einen vitalen Baum und 3 für alle besonderen Merkmale. Aus der Gesamtsumme folgt in Tabelle 3.1, was als Ersatz verlangt wird. WK I steht für Wuchsklasse I, einen groß werdenden standortgerechten Laubbaum bis über 20 m Höhe. WK II ist ein mittelgroß werdender standortgerechter Laubbaum von 10 bis 20 m Höhe. Beide werden als Hochstamm mit Drahtballen und viermal verpflanzt geliefert, mit 20 bis 25 cm Stammumfang, im Einzelfällungsverfahren in der Regel mit 18 bis 20 cm.
| Gesamtpunkte | Wert des Gehölzes | Erforderliche Ersatzpflanzung | Ausgleichszahlung |
|---|---|---|---|
| 2 bis 4 | gering | 1 Baum der WK II | 5.000 Euro |
| 5 bis 9 | mittel | 1 Baum der WK I | 5.100 Euro |
| 10 bis 14 | hoch | 1 Baum der WK II und 1 Baum der WK I | 10.100 Euro |
| 15 bis 17 | sehr hoch | 3 Bäume der WK I | 15.300 Euro |
| 18 bis 20 | sehr hoch | 4 Bäume der WK I | 20.400 Euro |
Quelle: Baumschutzverordnung München, Anlage B, Tabelle 3.1. Die Ausgleichszahlung bemisst sich laut Anlage B an den durchschnittlichen Kosten einer fachlich durchgeführten Ersatzpflanzung einschließlich Pflanzgrube.
Ersatzpflanzung berechnen: Drei Beispiele für Eiche, Buche und Kastanie
Die folgenden Beispiele sind Rechenbeispiele mit angenommenen Werten, keine Bescheide. Welche Vitalität ein Baum hat und ob ein besonderes Merkmal vorliegt, beurteilt die Baumschutzbehörde im Einzelfall. Die Ausgleichszahlung ersetzt die Pflanzung nur, wenn eine Ersatzpflanzung nicht möglich oder zumutbar ist (§ 7 Abs. 5); die rechte Spalte zeigt den vollen Betrag und den Betrag nach der 20-Prozent-Regel.
| Beispiel | Stammumfang | Vitalität | Besondere Merkmale | Summe | Ersatzpflanzung rechnerisch | Ausgleichszahlung: voll / in der Regel bei Einzelfällung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Eiche, vital, guter Habitus | 250 cm = 5 Punkte | vital = 5 | Habitus = 1 | 11 | 1 Baum WK II und 1 Baum WK I | 10.100 Euro / 2.020 Euro |
| Buche, leicht abbauend | 150 cm = 3 Punkte | leicht abbauend = 3 | Habitus = 1 | 7 | 1 Baum WK I | 5.100 Euro / 1.020 Euro |
| Rosskastanie, abbauend | 100 cm = 2 Punkte | abbauend = 1 | keine | 3 | 1 Baum WK II | 5.000 Euro / 1.000 Euro |
Zwei Beobachtungen aus diesen Zahlen. Erstens überholt der Stammumfang die Vitalität erst bei über 300 cm: Bis 200 cm bringt ein vitaler Baum mehr Punkte durch seine Gesundheit als durch seine Größe, bei 200 bis 300 cm sind es gleich viele, darüber wiegt der Umfang mit 8 oder 12 Punkten schwerer als die höchstens 5 Punkte der Vitalität. Zweitens spielt die Art keine Rolle: Eine Buche und eine Eiche mit gleichen Werten bekommen dieselbe Auflage.
Was die Zahlen für Ihr Budget bedeuten
Anlage B nennt allgemeine Regeln, die den Rechenwert verändern können:
- Ersatzpflanzung vor Zahlung (Nr. 4.1): Eine Ersatzpflanzung hat grundsätzlich Vorrang vor der Ausgleichszahlung. Die Zahlung kommt in Betracht, wenn eine angemessene Ersatzpflanzung nicht möglich oder zumutbar ist.
- 20 Prozent bei Einzelfällgenehmigungen (Nr. 4.2.3): Bei Einzelfällgenehmigungen fehlt es in der Regel an der Zumutbarkeit der vollen Zahlung, weil ihnen kein wirtschaftlicher Vorteil gegenübersteht. Die Höhe wird dann auf 20 Prozent der berechneten Kosten reduziert. Aus 5.100 Euro würden rechnerisch 1.020 Euro.
- Baum am Ende seines Lebens (Nr. 4.2.2): Bei einem Gehölz am Ende seiner biologischen Existenz kann es an der Angemessenheit einer Ersatzpflanzung fehlen.
- Gute Durchgrünung (Nr. 4.2.1): Ist das Grundstück dicht bewachsen und die Lücke wird voraussichtlich vom vorhandenen Bestand geschlossen, kann dieser Bestand als Ersatz festgesetzt und geschützt werden.
- Pflanzgrube und Pflege (Nr. 4.6): Die Ersatzpflanzung folgt den anerkannten Regeln der Technik und braucht eine ausreichend große Pflanzgrube. Ungeeigneter Boden wie Bauschutt wird gegen belebtes, wasserspeicherndes Substrat ausgetauscht.
Nach § 7 gilt die Pflicht zur Ersatzpflanzung erst als erfüllt, wenn das Gehölz nach Ablauf von fünf Jahren nach der Pflanzung angewachsen ist; andernfalls muss nachgepflanzt werden. Die Durchführung ist der Behörde innerhalb von zwei Wochen mit Rechnungsbeleg und Lageskizze anzuzeigen. Ersatzpflanzungen sind nach § 1 Abs. 3 selbst dann geschützt, wenn sie noch keine 60 cm Stammumfang haben. Planen Sie die Ersatzbäume deshalb an Standorten, an denen sie auch ausgewachsen noch Platz haben.
Wann Laubbäume gefällt werden: Oktober bis Februar
Nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG ist es verboten, „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen“, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte. Satz 2 nimmt unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem Maßnahmen aus, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen. Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen, etwa im Hausgarten, erfasst diese Nummer nach ihrem Wortlaut nicht; ob Ihre Fläche so zählt, ist eine Frage des Einzelfalls. Der Artenschutz nach § 44 BNatSchG gilt davon unabhängig das ganze Jahr. Wir planen Fällungen für Oktober bis Februar, außerhalb der gesetzlichen Verbotsfrist. Welche Rolle Brutvögel auch außerhalb der Verbotszeit spielen, erklärt unser Beitrag zur Vogelbrutzeit in Bayern.
Der Winter hat bei Laubbäumen einen praktischen Vorteil. Ohne Laub sehen wir Kronenaufbau, Totholz und Pilzfruchtkörper deutlich besser. Das passt zum Befund der LWF, dass die Folgepilze der Rosskastanie vor allem im Winterhalbjahr fruchten. Für die Buche gilt das Gegenteil: Den Brandkrustenpilz erkennt man laut BFW im Frühjahr am besten. Eine Kontrolle im April oder Mai kann also ergänzen, was im Winter nicht sichtbar war.
Artenschutz gilt unabhängig von der Genehmigung
Anlage B sagt es unmissverständlich: Die Fällgenehmigung nach der Baumschutzverordnung umfasst die artenschutzrechtlichen Belange nicht. Erforderliche artenschutzrechtliche Genehmigungen, zum Beispiel wegen Fledermäusen, sind bei der zuständigen Naturschutzbehörde zu beantragen. § 44 Abs. 1 BNatSchG verbietet, Tiere besonders geschützter Arten zu verletzen oder zu töten sowie ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Als Lebensraumangebote großer Stämme nennt Anlage B Moospolster, Rindenverstecke und Höhlungen. Vor der Fällung eines alten Baums gehört deshalb eine Sichtprüfung auf Höhlen und Nester dazu, auch im Winter.
Gefahr im Verzug: Wenn ein Ast oder Baum nicht warten kann
Droht unmittelbar Gefahr, zum Beispiel nach einem Sturm, gilt die Genehmigung nach § 6 der Verordnung als erteilt. Die Maßnahme muss der Baumschutzbehörde vorab, spätestens zwei Wochen nach der Durchführung, schriftlich angezeigt werden. Die Anzeige enthält mindestens Standort, Stammumfang und Art des Gehölzes, eine konkrete Gefahrenbeschreibung mit Fotos und das Datum. Wird die Gefahrenlage nicht hinreichend belegt, gilt die Genehmigung nicht als erteilt. Fotografieren Sie deshalb den Schaden, bevor wir arbeiten. Für akute Fälle gibt es unseren Baum-Notdienst in München.
Was die Fällung eines Laubbaums kostet, ohne die Ersatzpflanzung
Die reinen Fällkosten richten sich bei Eiche, Buche und Kastanie wie bei jedem anderen Baum nach Höhe, Standort und Aufwand. Richtwerte nach Höhe finden Sie in unserer Kostenübersicht zur Baumfällung in München. Für große Laubbäume verschieben vor allem diese Punkte den Preis innerhalb der Spanne:
- Kronenvolumen und Gewicht: Breit ausladende Laubkronen mit schweren Starkästen können im Garten oft nur in Abschnitten abgetragen werden, nicht im Ganzen gefällt.
- Zugang und Fallraum: Steht der Baum zwischen Haus, Zaun und Nachbargrundstück, kann es Seilklettertechnik oder eine Hubarbeitsbühne brauchen.
- Befund: Ein Befall mit Eichenprozessionsspinner verlangt zusätzliche Schutzmaßnahmen und eine geordnete Entsorgung, bei Pilzbefall kommt eine Untersuchung des Baums hinzu.
- Stock und Entsorgung: Ob der Stock gefräst wird und wohin das Holz geht, ist ein eigener Posten. Die Leistungsseite Baumfällung zeigt den Umfang.
- Ersatzpflanzung: Die Auflage nach Anlage B kommt zu den Fällkosten hinzu, sofern keine Ausnahme nach Nr. 4.2 greift.
Die Einschätzung der Kostentreiber beruht auf Erfahrungswerten von Baumpflege König.
Wie Nadelbäume im Vergleich kalkuliert werden, steht im Beitrag zum Nadelbäume fällen in München.
So läuft eine Fällung mit Genehmigung ab
Der typische Weg vom ersten Blick auf den Baum bis zur abgeschlossenen Ersatzpflanzung besteht aus diesen Schritten:
- Stammumfang in 100 cm Höhe messen und prüfen, ob die Adresse im Geltungsbereich der Verordnung liegt (§ 1).
- Den Zustand klären: bei Pilzbefall, Krankheitsverdacht oder Zweifeln an der Standsicherheit zuerst kontrollieren lassen.
- Den Antrag in Textform bei der Baumschutzbehörde stellen, mit Angaben zu Antragsteller, Grundstück, Gehölz nach Art, Stammumfang und Lage, Begründung, Umfang und Standort der Ersatzpflanzungen sowie zum Eigentumsverhältnis (§ 10).
- Die Genehmigung samt Auflagen abwarten, darunter Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung nach Anlage B (§ 7).
- Den Artenschutz klären: Bei Höhlen, Nestern oder Fledermausverdacht gehört die Naturschutzbehörde dazu.
- Die Fällung im Zeitraum Oktober bis Februar durchführen und das Material je nach Befund entsorgen.
- Die Ersatzpflanzung setzen und der Behörde innerhalb von zwei Wochen mit Rechnungsbeleg und Lageskizze anzeigen. Die Pflicht gilt erst nach fünf Jahren Anwachsen als erfüllt (§ 7).
Häufige Fragen zum Fällen von Eiche, Buche und Kastanie
Darf ich eine Eiche im eigenen Garten in München ohne Genehmigung fällen?
Nur wenn der Baum unter 60 cm Stammumfang in 100 cm Höhe liegt, außerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung steht oder eine der Ausnahmen aus § 4 greift, etwa bei einem Kleingarten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes. Eine Ausnahme für Eichen als Art gibt es nicht. Bei unmittelbar drohender Gefahr gilt § 6. Steht der Baum außerhalb des Münchner Geltungsbereichs, kann die Verordnung der jeweiligen Gemeinde gelten, sofern es dort eine gibt.
Muss ich eine Rosskastanie mit Rosskastanien-Sterben fällen?
Nicht automatisch. Die LWF empfahl 2018, infizierte Bäume nur zu fällen, wenn Folgeerreger den Baum befallen und die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Lassen Sie den Baum kontrollieren. Ist er nicht mehr stand- oder bruchsicher, kann eine Genehmigung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 in Betracht kommen; bei unmittelbarer Gefahr greift § 6.
Wie messe ich den Stammumfang richtig?
Mit einem Maßband in 100 cm Höhe über dem Erdboden einmal um den Stamm. Gabelt sich der Stamm unterhalb von 100 cm, gilt der Baum als mehrstämmig, und es zählt die Summe der Umfänge, sofern mindestens ein Stamm 40 cm oder mehr erreicht.
Welche Rolle spielt die Baumart bei der Ersatzpflanzung?
Für die Anzahl der Ersatzbäume keine. Sie ergibt sich aus Stammumfang, Vitalität und besonderen Merkmalen. Die Art wird nur bei der Frage relevant, ob ein Gehölz als Obstgehölz nach Tabelle 2.2 oder als Laubbaum nach Tabelle 2.1 bewertet wird.
Was tun bei Gespinsten des Eichenprozessionsspinners an meiner Eiche?
Nichts berühren und den Bereich meiden. Die LWF rät, Raupen und Gespinste nicht anzufassen, bei Kontakt Kleidung zu wechseln, zu duschen und die Haare zu waschen und die Bekämpfung Fachleuten zu überlassen. Bei starken allergischen Symptomen suchen Sie einen Arzt auf.
Eiche, Buche oder Kastanie fällen: So gehen wir vor
Wer in München Laubbäume fällen lassen möchte, klärt zuerst, ob der Baum unter die Verordnung fällt. Wir messen den Stammumfang und schätzen den Befund ein. Danach klären wir, ob eine Kontrolle nach FLL-Standard sinnvoll ist, wie sie unsere Baumkontrolle liefert, und besprechen mit Ihnen die Schritte bis zum Antrag. Die Punkte nach Anlage B vergibt am Ende die Baumschutzbehörde; die Beispiele oben geben Ihnen die Größenordnung. Rufen Sie uns an unter 0172 8749599 oder schreiben Sie über die Kontaktseite.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München, Fassung vom 8. Dezember 2025 mit Anlage B; § 39 BNatSchG; § 44 BNatSchG. Fachquellen: LWF-Merkblatt 15 Eichenprozessionsspinner; LWF, Rosskastanien-Sterben im städtischen Grün; BFW, Der Brandkrustenpilz. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und keinen Bescheid der Baumschutzbehörde.