Laubbäume fällen in München: Eiche, Buche und Kastanie samt Ersatzpflanzung
Laubbäume fällen in München: Genehmigung ab 60 cm Stammumfang, Ersatzpflanzung nach Anlage B und die Risiken bei Eiche, Buche und Rosskastanie.
Baumfäller in München wählen: Qualifikation, Versicherung, Preise
Einen guten Baumfäller in München erkennen Sie an vier Dingen. Erstens an nachprüfbaren Qualifikationen wie SKT-B, European Tree Worker oder FLL-Baumkontrolle. Zweitens an einer Betriebshaftpflicht, die Baumfällarbeiten ausdrücklich abdeckt. Drittens an einem schriftlichen Angebot mit allen Nebenleistungen. Viertens an einer klaren Aussage zur Genehmigung nach der Münchner Baumschutzverordnung. Fehlt einer dieser Punkte, tragen am Ende […]
Fällantrag München: Formular, Unterlagen und Fristen
Ein Fällantrag in München geht an die Lokalbaukommission, Abteilung 5 (Baumschutz und Freiflächengestaltung), und zwar in Textform mit sechs Pflichtangaben nach § 10 der Baumschutzverordnung. Steht der Baum in einem Landschaftsschutzgebiet, ist nicht die Lokalbaukommission zuständig, sondern die Untere Naturschutzbehörde im Referat für Klima- und Umweltschutz. Wer den falschen Weg wählt, verliert Wochen. Das Wichtigste […]
Nadelbäume fällen in München: Tanne, Fichte und Kiefer im Vergleich

Wer Nadelbäume in München fällen lassen will, braucht für jede Tanne, Fichte oder Kiefer ab 60 cm Stammumfang in 100 cm Höhe eine Genehmigung der Baumschutzbehörde. Eine Ausnahme für Nadelbäume gibt es in der Münchner Baumschutzverordnung nicht. Die reine Fällung eines frei stehenden, etwa 10 m hohen Nadelbaums liegt bei uns bei ca. 280 bis […]
Baum-Notdienst München: Sturmschaden, Bruchgefahr und Gefahr im Verzug
Ein Baum-Notdienst in München beseitigt akute Gefahren durch Bäume rund um die Uhr, etwa nach einem Sturm, bei angebrochenen Ästen oder bei einem schräg stehenden Stamm über Weg oder Gebäude. Bei unmittelbar drohender Gefahr dürfen Sie sofort handeln lassen: Eine Fällung oder Sicherung gilt in diesem Fall nach § 6 der Münchner Baumschutzverordnung als genehmigt. […]
Baumfällarbeiten in München: Ablauf, Genehmigung und Kosten 2026
Baumfällarbeiten in München sind selten eine reine Frage von Säge und Muskelkraft. Sie sind zuerst eine Frage des Rechts. Wer einen Baum mit 60 cm Stammumfang oder mehr entfernen will, braucht in den meisten Stadtgebieten eine Genehmigung der Baumschutzbehörde. Und wer zur falschen Jahreszeit fällt, riskiert ein Bußgeld nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Dieser Leitfaden erklärt, wann […]
Baum fällen in Bayern: Wann es erlaubt ist (Schutzfrist, Genehmigung, Bußgelder)
In Bayern dürfen Bäume außerhalb des Waldes grundsätzlich nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. (oder 29.) Februar gefällt werden. In diesem Zeitfenster greift die bundesweite Schutzfrist nach §39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz nicht. Ob darüber hinaus eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich ist, hängt vom Stammumfang Ihres Baums und von der Frage ab, ob […]
Baumfällung München: Kosten, Rechner und Genehmigung
Baumfällung München: Kosten, Rechner und Genehmigung Eine Baumfällung in München kostet in der Regel zwischen 250 und 2.000 Euro, abhängig von Höhe, Standort und Zugänglichkeit. Für einen Standardbaum von 10 bis 15 Metern sollten Sie mit 500 bis 1.200 Euro rechnen, zuzüglich 50 bis 200 Euro Genehmigungsgebühr bei geschützten Bäumen ab 60 cm Stammumfang (Münchner […]
Bäume fällen in München: Wer darf, wann und welche?
Bäume fällen in München: Wer darf, wann und welche? In München dürfen Sie einen Baum nur dann ohne Genehmigung fällen, wenn er einen Stammumfang von weniger als 60 cm in einem Meter Höhe aufweist (Münchner Baumschutzverordnung, Fassung vom 8. Dezember 2025, in Kraft seit 31. Dezember 2025). Geschützte Bäume erfordern eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. […]
Baumfällung Genehmigung München: Antrag und Kosten
Baumfällung Genehmigung München: Antrag und Kosten Eine Genehmigung zur Baumfällung in München ist erforderlich, sobald ein Baum, Strauch oder Klettergehölz einen Stammumfang von 60 cm in 100 cm Höhe erreicht (Münchner BaumschutzVO Fassung 8.12.2025, in Kraft seit 31.12.2025; vorher 80 cm). Zuständig ist das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Abteilung 5 Baumschutz, in der Blumenstraße […]