Baumfäller in München wählen: Qualifikation, Versicherung, Preise
Einen guten Baumfäller in München erkennen Sie an vier Dingen. Erstens an nachprüfbaren Qualifikationen wie SKT-B, European Tree Worker oder FLL-Baumkontrolle. Zweitens an einer Betriebshaftpflicht, die Baumfällarbeiten ausdrücklich abdeckt. Drittens an einem schriftlichen Angebot mit allen Nebenleistungen. Viertens an einer klaren Aussage zur Genehmigung nach der Münchner Baumschutzverordnung. Fehlt einer dieser Punkte, tragen am Ende […]
Fällantrag München: Formular, Unterlagen und Fristen
Ein Fällantrag in München geht an die Lokalbaukommission, Abteilung 5 (Baumschutz und Freiflächengestaltung), und zwar in Textform mit sechs Pflichtangaben nach § 10 der Baumschutzverordnung. Steht der Baum in einem Landschaftsschutzgebiet, ist nicht die Lokalbaukommission zuständig, sondern die Untere Naturschutzbehörde im Referat für Klima- und Umweltschutz. Wer den falschen Weg wählt, verliert Wochen. Das Wichtigste […]
Obstbäume schneiden in München: Zeitpunkt, Technik und rechtliche Grenzen
Obstbäume auf einem gärtnerisch genutzten Grundstück dürfen in München ganzjährig geschnitten werden. Die Schutzfrist des § 39 BNatSchG gilt für sie nicht, die Baumschutzverordnung seit 2026 schon.
Nadelbäume fällen in München: Tanne, Fichte und Kiefer im Vergleich

Wer Nadelbäume in München fällen lassen will, braucht für jede Tanne, Fichte oder Kiefer ab 60 cm Stammumfang in 100 cm Höhe eine Genehmigung der Baumschutzbehörde. Eine Ausnahme für Nadelbäume gibt es in der Münchner Baumschutzverordnung nicht. Die reine Fällung eines frei stehenden, etwa 10 m hohen Nadelbaums liegt bei uns bei ca. 280 bis […]
Baumpflege in Ottobrunn: Was die eigene Baumschutzverordnung verlangt
Wer Baumpflege in Ottobrunn plant, sollte eines wissen: Ottobrunn hat eine eigene Baumschutzverordnung. Die Münchner Verordnung gilt dort nicht, obwohl die Gemeinde direkt an die Stadtgrenze anschließt. In Ottobrunn sind Laubbäume und Obstbäume ab 50 cm Stammumfang geschützt, Nadelbäume erst ab 80 cm, jeweils gemessen in 100 cm Höhe. Wer einen geschützten Baum fällen lässt, […]
Baumpflege in München-Solln: Baumfällung, Rückschnitt und Notdienst für den Stadtteil
Baumpflege in Solln folgt denselben Regeln wie überall in München: Ein fachgerechter Pflegeschnitt ist auch am geschützten Baum genehmigungsfrei. Eine Baumfällung oder das Einkürzen der Krone an einem Gehölz ab 60 cm Stammumfang braucht dagegen eine Genehmigung der Baumschutzbehörde. Was Solln unterscheidet, ist nicht das Recht, sondern der Bestand: gewachsene Villengärten, zwei eingetragene Denkmal-Ensembles und […]
Bäume schneiden in München: Was Sie selbst dürfen und wann der Fachbetrieb ran muss
Ein schonender Pflegeschnitt ist in München auch am geschützten Baum genehmigungsfrei, das Einkürzen der Krone nicht. Wo die Grenze zwischen dem erlaubten Eigenschnitt und der Arbeit für den Fachbetrieb verläuft, nach BaumschutzVO 2026, § 39 BNatSchG und den Regeln der Arbeitssicherheit.
Kronenauslichtung München: Genehmigung, ZTV-Regeln und Kosten
Eine Kronenauslichtung in München ist genehmigungsfrei, solange sie ein fachgerechter Pflegeschnitt nach den anerkannten Regeln der Technik bleibt. Wo die Grenze zur genehmigungspflichtigen Einkürzung verläuft, wann im Jahr geschnitten werden darf und was eine Auslichtung kostet.
Baumgutachten München: FLL-zertifiziert, gerichtsfest, für Hausverwaltungen und Bauträger
Ein Baumgutachten ist die fachliche, schriftlich dokumentierte Beurteilung eines Baums durch einen qualifizierten Sachverständigen. Es geht über die regelmäßige Sichtkontrolle hinaus und kommt zum Einsatz, wenn die Standsicherheit oder Bruchsicherheit eines Baums konkret in Frage steht, eine Baumaßnahme geplant ist oder ein Streit vor Gericht geklärt werden muss. In München kostet ein schriftliches Gutachten je […]
Baum-Notdienst München: Sturmschaden, Bruchgefahr und Gefahr im Verzug
Ein Baum-Notdienst in München beseitigt akute Gefahren durch Bäume rund um die Uhr, etwa nach einem Sturm, bei angebrochenen Ästen oder bei einem schräg stehenden Stamm über Weg oder Gebäude. Bei unmittelbar drohender Gefahr dürfen Sie sofort handeln lassen: Eine Fällung oder Sicherung gilt in diesem Fall nach § 6 der Münchner Baumschutzverordnung als genehmigt. […]